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Regierung bessert nach: Jetzt können auch Nicht-Residenten von der Erbschaftssteuer befreit werden

Experten hatten die bisherige Version der Norm für Eu-rechtswidrig gehalten

Erben und Vererben sind komplizierte Angelegenheiten – auch auf Mallorca. | Freepik

| Palma, Mallorca |

Das Balearen-Parlament hat am Dienstag auf Mallorca das Gesetz zur Abschaffung der Erbschaftssteuer beschlossen und damit auch eines der zentralen Wahlversprechen der neuen konservativen Ministerpräsidentin Marga Prohens (Volkspartei PP) umgesetzt. Das Regelwerk tritt mit Veröffentlichung im Landesgesetzblatt (BOIB) in Kraft. Erbschaften zwischen Eltern und Kindern beziehungsweise Großeltern und Enkeln sind dann komplett steuerfrei. Die Steuersätze bei entfernteren Verwandten – Geschwistern, Nichten, Neffen, Tanten und Onkeln werden reduziert. Um 50 Prozent, wenn keine direkten Nachkommen vorhanden sind, ansonsten um 25 Prozent.

Diese Werte gelten jeweils in Bezug auf die bisher anzuwendenden Steuersätze. Bislang galt für die Verwandtschaftsstufen I und II ein Steuersatz von einem Prozent auf die ersten 700.000 Euro an vererbtem Vermögenswert, danach stieg er progressiv bis zu einem Höchststeuersatz von 20 Prozent an. Für MM-Leser besonders spannend: Anders als ursprünglich geplant, gilt das Gesetz auch für Nicht-Residenten. Heißt: Wer etwas von einem auf Mallorca lebenden Erblasser erbt, kann in den Genuss der Steuerbefreiung bezeihungsweise -erleichterung kommen – egal ob er selbst auf der Insel gemeldet ist, oder nicht.

„Das Gesetz hatte in dieser Hinsicht einen Geburtsfehler”, erklärt der auf Mallorca tätige internationale Steueranwalt Alejandro del Campo. „Als es im Juli auf den Weg gebracht wurde, blieben ausländische Erben, die nicht auf Mallorca steuerpflichtig sind, außen vor. Diesen Fehler hat die Balearen-Regierung jetzt korrigiert. Nicht-Residenten von der Steuerbefreiung auszunehmen wäre nämlich auch EU-rechtswidrig gewesen”, so del Campo, der seit Monaten immer wieder auf diesen Fehler hingewiesen hatte und nun zufrieden ist, dass die Gesetzgeber seinem Rat gefolgt sind und Nicht-Residenten in den Kreis der Nutznießer der neuen Normen mit eingeschlossen haben.

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