Die spanische Regierung hat am Freitag Maßnahmen zur Abfederung der negativen Auswirkungen des anhaltanden Iran-Krieges für die Verbraucher bekanntgegeben. Diese wurden während einer außerordentlichen Sitzung des Ministerrates beschlossen wurden: Es handelt sich um eine Reihe von Steuersenkungen, die Kraftstoffe, Strom und Gas betreffen. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehört die Senkung der Mehrwertsteuer auf Kraftstoffe von 21 auf 10 Prozent.
Um dem Anstieg der Kraftstoffpreise entgegenzuwirken, wird die Regierung neben der Mehrwertsteuer auch den Verbrauchsteuersatz für Kohlenwasserstoffe senken, der derzeit bei 0,379 Euro pro Liter Diesel und 0,47269 Euro pro Liter Benzin liegt. Damit verzichtet die Regierung endgültig auf den Rabatt von 20 Cent pro Liter, der während der Inflationskrise im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine gewährt wurde und der, wie mehrere Regierungsmitglieder in den letzten Tagen angedeutet hatten, einige verzerrende Auswirkungen hatte. Darüber hinaus wird die Regierung die Stromerzeugungssteuer – die 7 Prozent beträgt und von den Unternehmen gezahlt wird – abschaffen und die Sondersteuer auf Strom – die 5,11 Prozent beträgt und von den Verbrauchern gezahlt wird – senken.
Beihilfe von 20 Cent pro Liter Landwirtschaftsdiesel
Zudem wurde der Steuerabzug von 15 Prozent bei der Einkommensteuer für den Kauf von Elektrofahrzeugen wieder aufgenommen, der hinfällig geworden war. Hinzu komm ein Rabatt von 20 Cent pro Liter Diesel auf die Mineralölsteuer für Transportunternehmen, die Anspruch auf die Rückerstattung der gewerblichen Dieselsteuer haben.
Ebenfalls vorgesehen sind eine Beihilfe von 20 Cent pro Liter Diesel für landwirtschaftliche Zwecke sowie eine außerordentliche und befristete Beihilfe pro Fahrzeug für Transportunternehmer, die keinen Anspruch auf die Rückerstattung haben.
Eine weitere Maßnahme, die offenbar in den Plan der Regierung aufgenommen werden soll, ist der Einkommensteuerabzug für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden sowie ein Kündigungsverbot für Unternehmen, die öffentliche Beihilfen erhalten. Es werden Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Verwaltungsverfahren für erneuerbare Energien, zur Förderung des Ausbaus von Speicheranlagen und zur Vereinfachung des gemeinsamen Eigenverbrauchs in Stadtvierteln, Gemeinden und Industriegebieten aufgenommen.