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Schlussverkauf, die Zweite

Rebajas in vollem Gange, Gesetz liberalisierte die Fristen

Deutliche Rabatte: Seit dem 7. Januar läuft der traditionelle Schlussverkauf. | Foto: Pere Bota

Wie üblich sind nach dem Dreikönigstag in vielen Geschäften der Insel die "Rebajas" eingeläutet worden, der Winterschlussverkauf. Allerdings hat die Rabatt-Kampagne an Wert verloren, denn Spaniens Regierung hat die Regelungen für den Handel liberalisiert. Seit dem 2. Januar können die Geschäfte jederzeit Rabattaktionen starten, vor allem kleinere Läden hatten bereits seit dem Weihnachtsgeschäft Preisnachlässe angeboten, um den Kunden in der Krise Kaufanreize zu bieten. Ein Kundenansturm blieb nach Auskunft der Verkäufer allerdings zunächst trotz Sonderangeboten aus.

Die großen Kaufhäuser und Marken haben erst nach dem Dreikönigstag ihre Schilder und Aufkleber herausgeholt, die Ermäßigungen bis zu 50 Prozent anzeigen. Letztere gibt es vor allem auf Bekleidungsartikel, für Haushaltswaren sind Abschläge zwischen 30 und 40 Prozent möglich.

Die Verbraucherorganisation Facua-Consumidores en Acción kritisiert, dass die Konsumenten nicht mehr zwischen normalen Rabatten und Schlussverkäufen unterscheiden könnten. Auch die beiden in Kürze fusionierenden Verbände des Klein- und Einzelhandels, Afedeco und Pimeco, sprachen sich gegen eine Liberalisierung des Rabattgesetzes aus. Die nationale Gesetzgebung habe keine Rücksicht auf die Kaufgewohnheiten auf den Balearen genommen, hieß es in einer Stellungnahme. Ob das neue Gesetz zu mehr Umsätzen führt, bleibt abzuwarten.

Für Schlussverkäufe gelten bestimmte Regeln: Die Bekleidung muss der Saison entsprechend angeboten werden und in derselben Qualität wie Ware zum normalen Preis. Außerdem müssen der alte und der neue Preis klar gekennzeichnet sein, ebenso wie die prozentuale Höhe der Ermäßigung. Schließlich bleibensämtliche Rechte des Normalverkaufs, wie das Recht auf Umtausch, im Schlussverkauf vollständig bestehen. (zap)

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