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Klartext zur Touristensteuer

Wer vom 1. Juli an als Tourist nach Mallorca kommt und im Hotel oder in ähnlichen Unterkünften übernachtet, muss Übernachtungssteuer zahlen – so er 16 oder älter ist. | Foto: Julián Aguirre

| Mallorca |

Im März wurde sie vom Balearen-Parlament verabschiedet, zum 1. Juli 2016 wird sie in Kraft treten, und nun, an diesem Donnerstag, 21. April sind erstmals der Gesetzestext sowie die Ausführungsbestimmungen im balearischen Gesetzblatt "Boib" veröffentlicht werden (siehe Sektion 5, Subsektion 2). Dort kann jeder betroffene Hotelunternehmer nachlesen, wann, wo und wie die geplante Übernachtungssteuer an die Steuerbehörden zu bezahlen sein wird. Nähere Infos gibt es ferner über die Zusammensetzung der Kommission, die darüber zu entscheiden hat, welche Vorhaben mit den Einnahmen aus der "Steuer für nachhaltigen Tourismus" finanziert werden sollen.

Die beiden balearischen Minister für Finanzen, Catalina Cladera, und Tourismus, Biel Barceló, hatten am Mittwoch Details des Paradeprojekts der Linkskoalition präsentierten am. Von Juli an müssen Hotelgäste je nach Kategorie 50 Cent bis zwei Euro pro Übernachtung bezahlen. Das Geld solle helfen, Natur und Landschaft der Inseln zu bewahren.

Neu war in diesem Zusammenhang, dass die Balearen-Regierung ihre Erwartungen an die Einnahmen aus der Urlaubersteuer zurückgeschraubt hat. So rechnet das Finanzministerium mit Einnahmen in Höhe von 60 bis 70 Millionen Euro pro Jahr. Das sind mindestens zehn Millionen Euro weniger als 2015 bei der Präsentation des Gesetzesvorhabens angekündigt. Damals war der zu erwartende Geldsegen auf 80 Millionen Euro prognostiziert worden.

Die Balearen-Regierung führt die Mindereinnahmen auf Änderungen in den Ausführungsbestimmungen zurück, die sie während des parlamentarischen Prozederes ins Gesetz integrieren musste. So war das Mindestalter für die Steuerpflicht der Hotelgast von 14 auf 16 Jahren angehoben worden. Hinzu kamen Rabatte von 50 Prozent für die kalte Jahreshälfte sowie für Hotelgäste, die sich länger als acht Tage auf Mallorca oder den Schwesterinseln aufhalten.

Dem Gesetz nach müssen Urlauber in der Hochsaison (1. Mai bis 31. Oktober), die dann erstmal 2017 voll zum Tragen kommt,  je nach Hotelkategorie und Unterkunftsart 50 Cent bis 2 Euro pro Nacht bezahlen. Mehr Infos dazu finden Sie als PDF (siehe unten). 

Auch für das laufende Jahr wird mit weniger Einnahmen gerechnet. Die Rede ist von lediglich 40 bis 50 Millionen Euro, die von Juli an eingenommen werden sollen. Bislang waren im Haushalt der Balearen an Einnahmen aus der Übernachtungssteuer für 2016 exakt 50 Millionen Euro eingeplant gewesen. Die Mindereinnahmen für das laufende Jahr wurden damit begründet, dass die Steuer nun einen Monat später in Kraft tritt als ursprünglich geplant.

Die Kommission zur Verteilung der Einnahmen setzt sich aus 32 Mitgliedern zusammen, unter ihnen Vertreter von Behörden und Verbänden. Die Mitarbeit ist ehrenamtlich.

Die Steuerpflicht gilt auch für Urlauber, die in Ferienhäusern und in gemieteten Immobilien übernachten. Die Eigentümer müssen entsprechende Angaben bei der Steuererklärung machen. Paradox: Dem Papier nach gilt das auch für Wohnungsbesitzer, die an Touristen vermieten und damit gegen das balearische Tourismusgesetz verstoßen. Hier soll bis September eine Neuregelung zu mehr Klarheit im "alegalen" Mietbereich führen.

Das balearische Finanzministerium hat einen weiteren Link freigeschaltet, der die Dokumente anzeigt.

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