Auch Vielflieger wissen oft nicht, was sie tun sollen, wenn eine Airline etwa einen Flug annulliert und den Gast dann bei Beschwerden ignoriert. Hier sind die wichtigsten Punkte, um in der EU bei Verspätung, Streichung, Überbuchung und Problemen mit dem Gepäck zu seinem Recht zu kommen.
Hat der Flug Verspätung, stehen jedem kostenlose Speisen und Getränke sowie zwei Telefonate oder zwei E-Mails zu, wenn der Abflug mindestens zwei Stunden Verspätung hat und die Strecke unter 1500 Kilometer lang ist. Bei einer Strecke von 1500 bis 3500 Kilometern – also von Mallorca zu vielen Zielen in Deutschland – hat man Anspruch auf diese Leistungen ab drei Stunden Verspätung.
Ab fünf Stunden Verspätung kann ein Passagier das Geld für das Ticket zurückverlangen und eine Entschädigung fordern, die ab 1500 Kilometern bei immerhin 400 Euro liegt. Kommt man mehr als drei Stunden zu spät an oder verpasst einen Anschlussflug, muss die Airline ebenfalls diesen Betrag zahlen. Aber Achtung: Bei Verspätungen wegen Fluglotsenstreiks oder schlechtem Wetter gibt es keine Entschädigung, weil es außergewöhnliche Umstände sind. Aber auch hier muss die Fluglinie die Passagiere verpflegen.
Ein Passagier, dessen Flug kurzfristig annulliert wird, hat zwei Möglichkeiten: Er kann auf den Flug verzichten, sich den Ticketpreis erstatten lassen und dazu 400 Euro Entschädigung verlangen, wenn die Strecke zwischen 1500 und 3500 Kilometer lang ist. Bei kürzeren Strecken sind es 250 Euro. Dieser Betrag wird allerdings nur dann gezahlt, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat. Die zweite Möglichkeit ist, sich auf einen anderen Flug umbuchen zu lassen. In diesem Fall stehen einem Gast ab 1500 Kilometern noch 200 Euro Entschädigung zu (darunter 125 Euro). Wie auch bei Verspätungen muss die Airline ihren Gast mit Speisen und Getränken versorgen und ihm zwei Telefonate oder E-Mails ermöglichen. Wer erst am nächsten Tag fliegen kann, hat Anspruch auf eine Hotel-Nacht sowie die Fahrt zum Hotel und zurück.
Wenn ein Anschlussflug gestrichen wird, kann der Passagier auf Kosten der Airline zurückfliegen, wenn er nachweisen kann, dass die Reise – etwa bei einer verpassten Tagung – sinnlos geworden ist. Auch in diesem Fall stehen dem Passagier bei einer Strecke von mehr als 1500 Kilometern 400 Euro Entschädigung zu.
Wer ein Ticket besitzt und nicht mitfliegen kann, weil der Flieger vollbesetzt ist, darf auf den Flug verzichten und sich den Preis erstatten lassen. Darüber hinaus wird auch hier bei einer Strecke von über 1500 Kilometern eine Entschädigung von 400 Euro fällig.
Wenn ein Koffer oder dessen Inhalt so sehr beschädigt wurde, dass er nicht mehr verwendet werden kann, kann der Passagier die beschädigten Dinge nachkaufen. Mit den Kassenzetteln kann er später die Ausgaben zurückverlangen. Die Fluggesellschaft erstattet bis zu 1400 Euro. Diese Noteinkäufe werden dann allerdings mit einer Entschädigung verrechnet. Der Passagier muss Ansprüche innerhalb einer Frist von sieben Tagen anmelden.
Wenn ein Koffer Verspätung hat, darf der Passagier auf Kosten der Airline Dinge kaufen, die notwendig sind, um die Zeit ohne Gepäck zu überbrücken. Wer etwa in ein Skigebiet reist, und die Winterjacke befindet sich in einem verspäteten Koffer, darf sich eine Winterjacke kaufen. In diesem Fall gilt für den Passagier eine Frist von 21 Tagen, innerhalb der er eine Entschädigung verlangen kann. Verspätet sich ein Koffer auf dem Heimflug, sind die Airlines nicht dazu verpflichtet, Hosen oder Jacken zu bezahlen.
Bleibt der Koffer länger als 21 Tage verschwunden, wird er als verloren betrachtet. Dann steht dem Passagier eine Entschädigung in Höhe von maximal 1400 Euro zu. Wenn ein Koffer nicht oder beschädigt ankommt, muss man zunächst am „Lost-and-found”-Schalter eine Schadensmeldung ausfüllen: den „Property Irregularity Report”. Anschließend wird in der Regel eine Kopie übergeben. Wer eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen hat, muss diese selbst informieren. Bei Noteinkäufen sollten sämtliche Belege aufbewahrt werden, um das Geld später zurückzuverlangen. Außerdem muss der Passagier die Airline anschreiben, das Gepäckstück möglichst genau beschreiben, den Wert der Dinge angeben und eine Entschädigungssumme sowie eine Bankverbindung nennen.
Um zu seinem Recht zu kommen, muss sich der Passagier von der Airline schriftlich die Streichung oder Verspätung bestätigen und begründen lassen. Weigert sich die Airline, so eine Bestätigung herauszugeben, sollte sich der Passagier die Lage schriftlich von Mitreisenden bestätigen lassen. Hilfreich ist es auch, Fotos von der Anzeigetafel zu machen. Hat man alle Unterlagen zusammen, muss man die Airline anschreiben.