Endlich ist es so weit und die langersehnte Auszeit im Urlaubsparadies steht vor der Tür. Doch wie es bei Flugreisen manchmal der Fall ist, können unerwartete Vorkommnisse die Vorfreude auf ein paar entspannte Tage trüben. Kommt es zu Flugverspätungen oder gar einer Annullierung, stehen Passagieren jedoch einige Rechte zu. So kann der geplante Mallorca-Urlaub dann meist noch nachgeholt werden.
Wenn der Abflug auf sich warten lässt: Nur Verzögerung oder doch Verspätung?
Flugverspätungen sind natürlich immer ärgerlich, gehören zum hektischen Treiben am Flughafen aber dazu. Ein pünktlicher Abflug ist nie ganz garantiert und viele Flugzeuge heben grundsätzlich mit einer kleinen Verzögerung ab. Wartezeiten bis zu 30 Minuten sind ganz normal und sollten die Vorfreude auf Sommer, Sonne, Strand und Meer nicht trüben. Von einer tatsächlichen Verspätung spricht man im Flugverkehr erst ab einer Verzögerung von 2 Stunden. Ab diesem Zeitpunkt steht Urlaubern eine Flugerstattung zu. Doch nicht in jedem Fall ist die Airline zu Schadensersatz verpflichtet. In einigen Fällen müssen lediglich Betreuungsleistungen wie Getränke und Snacks zur Verfügung gestellt werden. Bei Kurzstreckenflügen nach Mallorca haben Passagiere schon bei kurzen Wartezeiten den Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Bei Langstreckenflügen wiederum muss die Verspätung schon gravierender sein. Hier kommt es laut EU-Recht nämlich auch auf die Distanz an. Ist der Abflug aber um mehr als vier Stunden verzögert, spricht man auf jeden Fall von einer Flugverspätung. Wie hoch die Entschädigungszahlung dafür ist, hängt vom Reiseziel und der Wartezeit ab. Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 Euro sind dann die Regel.
Flug gestrichen, was nun? Diese Rechte stehen Passagiere zu
Flight cancelled - der Albtraum eines jeden Urlaubers! Die Gründe für eine Flugannullierung können verschieden sein. Von Streiks über technische Probleme bis hin zu schlechten Wetterbedingungen. Die Schuld liegt oft nicht bei den Fluggesellschaften selbst, der Frust ist aber dennoch groß. Kommt es zum Worst-Case-Szenario, stehen Passagieren natürlich auch wieder Rechte zu. Kommt es zu einem spontanen Flugausfall, muss die Airline für die Ticketkosten aufkommen. Unabhängig vom Ticketpreis sind hier auch Sonderzahlungen zwischen 250 und 600 Euro möglich. Urlauber können auch auf eine alternative Beförderung pochen. Etwaige Mehrkosten durch ein neues Flugticket muss die Airline ebenfalls tragen. Grundsätzlich besteht der Anspruch auf finanzielle Entschädigung bei annullierten Flügen immer dann, wenn Fluggäste weniger als 14 Tage vor Abflug über den Ausfall informiert werden. In diesem Fall sollten sich Passagiere immer in erster Linie an die Airline selbst wenden. In der Regel
haben Fluggesellschaften bestimmte Verfahren, wenn ein Flug ausfällt. Außerdem sind die meisten Airlines natürlich stets bemüht, im Interesse des Fluggastes zu handeln. So können sie auch bei der Umbuchung und der Organisation von alternativen Flügen nach Mallorca helfen.
Was tun bei einer Flugüberbuchung?
Flugüberbuchungen sind keine Seltenheit. Die meisten Airlines verkaufen mehr Tickets, um Ausfallquoten auszugleichen. Auf vielen Strecken kommt es oft vor, dass Passagiere nicht zum gebuchten Flug erscheinen. Um den Gewinn zu maximieren, werden dann einfach ein paar Extratickets verkauft, obwohl die Maschine tatsächlich bereits voll ist. Eines vorweg: zu Flugüberbuchungen kommt es bei Ferienflügen eher selten. Wer günstig fliegen möchte, geht jedoch immer ein gewisses Risiko ein. Sollten schließlich doch alle Passagiere pünktlich erscheinen, müssen manche logischerweise zurückbleiben. Wenn Fluggäste von einer Überbuchung betroffen sind, werden sie meist auf den nächsten Flug umgebucht. Die Abreise kann sich dann aber um einen oder mehrere Tage verzögern. In beiden Fällen stehen Fluggästen aber wieder Entschädigungszahlungen zu. Wichtig ist hierbei jedoch, dass alles richtig protokolliert wird. Am besten sollten sich Passagiere hier direkt eine schriftliche Bestätigung von der Airline geben lassen und einen Foto-Beweis vom Gate machen.
So kann nichts schiefgehen: Tipps für Urlauber bei Flugverspätungen
Flugverspätungen oder -ausfälle sind natürlich ärgerlich. Damit Passagiere ihr Recht auf Entschädigungen einfordern können, sollte alles stets dokumentiert werden. Flugtickets und Unterlagen werden daher am besten gut aufbewahrt. Außerdem sollte am Flughafen selbst alles per Foto festgehalten werden. Dies hilft bei der Einforderung der finanziellen Entschädigung und dient zudem als Beweis bei eventuellen Gerichtsverhandlungen. Außerdem sollten sich Passagiere aktiv ein paar Tage vor dem Abflug darüber informieren, ob der Flug wie geplant stattfindet. Denn nicht alle Airlines informieren ihre Fluggäste proaktiv über Probleme. Wer selbst aktiv wird, kann bösen Überraschungen vorbeugen und eventuell frühzeitig umbuchen.