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Daten satt direkt an den Staat: Neue Hotelmeldepflicht sorgt für Aufruhr in der Reisebranche auf Mallorca

Reiseveranstalter, Mietwagenverleiher und Hoteliers befürchten Chaos und Datenschutzprobleme durch erweiterte Datenanforderungen

Urlauber sind ab 1. Dezember dieses Jahres verpflichtet, an der Rezeption Angaben zu ihrem Wohnort in der Heimat sowie Zahlungsmittel zu machen | pixelbay

| Mallorca | |

Urlaubsreisen nach Mallorca hinterlassen nicht nur Erinnerungen, sondern auch Spuren in den Akten der Behörden. In Spanien gelten seit 1959 strikte Regeln für die Anmeldung von Hotelgästen. Diese umfassen grundlegende Informationen wie Name, Geschlecht und Ausweisdaten. Doch die spanische Regierung hält diese Anforderungen für unzureichend und hat vor drei Jahren ein Königliches Dekret erlassen, das die Registrierung von Reisenden erheblich ausweitet. Im Namen des Kampfes gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität müssen Gäste nun auch ihre Wohnadresse, Telefonnummern und Zahlungsdetails preisgeben. Diese neuen Vorschriften haben in der Reise- und Hotelbranche für erhebliche Besorgnis gesorgt.

Der als „Königlicher Erlass 933/2021“ bekannte Akt sorgt für Aufregung und wird von den betroffenen Verbänden als „unverhältnismäßig und unnötig“ kritisiert. Besonders besorgt sind die Reiseverbände darüber, dass die neuen Anforderungen bei der Umsetzung für erhebliches Chaos sorgen könnten. Die ursprünglich für den 1. Oktober 2024 angesetzte Frist zur Bereitstellung der Kundendaten wurde kürzlich auf den 2. Dezember 2024 verlängert, um technische Schwierigkeiten zu bewältigen. Verschiedene spanische Tourismusunternehmerverbände wie CEAV, Acave, Fetave und UNAV haben diese Fristverlängerung zwar begrüßt, bestehen jedoch darauf, dass die neuen Anforderungen gänzlich zurückgenommen werden.

Das spanische Innenministerium unter Fernando Grande-Marlaska hat erklärt, dass die Fristverlängerung notwendig sei, um die Vernetzung und den Datenaustausch zwischen den autonomen Polizeikräften und den Beherbergungsunternehmen zu optimieren. Das sogenannte „Informationsregister für Beherbergungs- und Autovermietungsunternehmen“ soll die Sicherheit der Bürger erhöhen, indem es den Behörden ermöglicht, relevante Daten zu sammeln und auszuwerten.

Dennoch zeigt sich der gesamte Sektor, nicht nur in Spanien, sondern auch auf europäischer Ebene, skeptisch gegenüber den neuen Vorschriften. Die Reiseverbände fordern eine Rücknahme der Regelung, da sie der Meinung sind, dass viele der geforderten Daten entweder nicht erfasst werden oder nicht im Besitz der Reiseveranstalter sind. Sie warnen davor, dass die Einhaltung der neuen Vorschriften für viele Unternehmen, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), eine erhebliche Belastung darstellen würde.

„Die Menge der erforderlichen Daten ist unverhältnismäßig groß und in den meisten Fällen nicht im Besitz der Agenturen“, erklärt José Manuel Lastra, Vizepräsident der CEAV. „Das würde auch einen enormen Zeitaufwand bedeuten, der mit zusätzlichen Kosten einhergeht, die viele Unternehmen nicht tragen können.“ Lastra betont die Bedeutung der Reisebüros für den Qualitätstourismus in Spanien und fordert eine Ausnahme von den neuen Regelungen.

Darüber hinaus wird die Plattform zur Erfassung der Daten, die bislang nur auf Spanisch verfügbar ist, von den europäischen Tourismusverbänden kritisiert. Viele ausländische Reiseunternehmen sehen sich mit sprachlichen Hürden konfrontiert und befürchten, dass sie selbst am 1. Dezember dieses Jahres keine geeigneten Systeme zur Erfassung und Übermittlung der geforderten Informationen entwickeln können.

Die Unsicherheiten rund um die neuen Vorschriften und die Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes haben in der Branche für Unruhe gesorgt. Viele Unternehmen befürchten, dass sie nicht in der Lage sein werden, die umfangreichen Anforderungen zu erfüllen, während Verbraucher möglicherweise nicht bereit sind, ihre persönlichen Daten preiszugeben, um künftige Marketing-Attacken zu vermeiden. In Anbetracht der weitreichenden und potenziell vagen Zwecke der Datensammlung ist die Verhältnismäßigkeit des Erlasses ebenfalls umstritten.

Ein Treffen zwischen dem Innenministerium und den betroffenen Sektoren ist für den 4. Oktober 2024 geplant, um den Dialog aufrechtzuerhalten und Lösungen zu finden. Ob die spanische Regierung ihren Kurs ändern wird, bleibt abzuwarten. Die Reiseverbände haben jedoch klar signalisiert, dass sie sich nicht so schnell geschlagen geben werden.

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