Die Mallorca-Airline Vueling hat vor einem deutschen Gericht eine Klatsche gegen ihre Handgepäcksregelungen kassiert. Konkret hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass die spanische Fluggesellschaft für angemessenes Handgepäck kein extra Geld verlangen darf. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentrale, wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht. Das Gericht stellte klar, dass Handgepäck zur Beförderung gehört. Airlines dürfen dafür keinen Aufpreis verlangen, solange sich Größe und Gewicht im üblichen Rahmen bewegen. Für viele Passagiere bedeutet das mehr Klarheit und weniger Risiko bei der Buchung.
Viele Urlauber auf dem Weg nach Mallorca kennen das Problem nur zu gut. Vor dem Flug beginnt an den Gates das genaue Abmessen von Taschen und Koffern. Jede Airline legt eigene Regeln fest, immer wieder kommt es vor allem bei Billig-Fluggesellschaften zu Problemen. Denn schon kleine Abweichungen können am Ende teuer werden. Besonders bei günstigen Tickets drohen schnell Zusatzkosten. Wer nicht aufpasst, zahlt am Flughafen deutlich mehr als geplant. Für Reisende war die Lage zuletzt unübersichtlich und oft frustrierend, vor allem bei spontanen Buchungen in der Hauptsaison und bei kurzen Trips.
Gericht stärkt Fluggäste in Europa
Im konkreten Fall ging es um den Tarif "Fly Light" der spanischen Airline Vueling. Darin enthalten ist nur ein kleines Gepäckstück mit den Maßen 40 x 30 x 20 Zentimeter. Für einen normalen Kabinenkoffer mussten Reisende zusätzlich zahlen. Selbst eine zweite kleine Tasche konnte schon extra kosten. Das sorgte immer wieder für Ärger am Gate. Viele Passagiere fühlten sich schlecht informiert. Die Regeln waren für viele schwer nachvollziehbar und wurden je nach Strecke unterschiedlich ausgelegt. Das führte häufig zu Diskussionen zwischen dem Personal und Fluggästen während des Einsteigeprozesses an zahlreichen europäischen Flughäfen.
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm ist diese Praxis nicht zulässig. Handgepäck gilt als fester Bestandteil der Reiseleistung. Es darf nicht beliebig eingeschränkt werden. Entscheidend ist, dass Gepäck sicher verstaut werden kann. Auch zwei kleinere Taschen können erlaubt sein. Für Verbraucher ist das eine wichtige Klarstellung, obwohl das Urteil noch nichts rechtskräftig ist. Passagiere müssen sich künftig weniger Sorgen machen, ob sie am Flughafen plötzlich zur Kasse gebeten werden.
Gebühren sorgen weiter für Kritik
In der Praxis verlangte Vueling für größere Kabinenkoffer teils hohe Zuschläge. Bei der Buchung wurden oft zwischen 10 und 59 Euro fällig. Am Flughafen konnte es deutlich teurer werden. Bis zu 79 Euro waren möglich. Für viele Reisende kam das überraschend, besonders Familien oder Paare waren betroffen. Schnell summierten sich die Zusatzkosten. Der günstige Flug wurde am Ende deutlich teurer als gedacht – das sorgte regelmäßig für Kritik und Beschwerden.
Das Urteil ist bisher noch nicht rechtskräftig, allerdings ist sie Teil einer größeren Entwicklung. Mehrere europäische Verbraucherorganisationen gehen gegen solche Gebühren vor. Auch Airlines wie Ryanair, easyJet und Wizz Air stehen dabei im Fokus. Parallel arbeitet die EU an neuen Regeln für Fluggäste. Ziel ist mehr Klarheit. Künftig könnte festgelegt werden, dass ein kleines Gepäckstück und ein Kabinenkoffer im Ticket enthalten sind.
Recht muss praxistauglich werden
"Nach EU-Recht sind Fluggesellschaften verpflichtet, angemessenes Handgepäck ohne Extrakosten zu befördern", sagt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands. "Dagegen verstoßen viele Fluggesellschaften, in dem sie nur Taschen und Rucksäcke im Miniformat ohne Preisaufschlag zulassen. Schon wenn Passagiere zusätzlich noch eine kleine Handtasche in die Kabine mitnehmen wollen, zahlen sie oft drauf."
Zudem fordern die Verbraucherzentralen: "Das Recht muss praxistauglich werden. Die aktuellen Vorgaben sind zu schwammig, führen zu Chaos, Kostenfallen und zahlreichen Gerichtsverfahren. Im Ticketpreis sollte ein kleines persönliches Gepäckstück plus ein standardisiertes Handgepäck von mindestens 115 Zentimetern Kantenmaß und zehn Kilogramm Gewicht enthalten sein", so Ramona Pop.