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Handlingstreik am Flughafen von Mallorca: Dutzende Verspätungen auch am Karfreitag

Der Ausstand ist unbefristet und findet an drei Tagen pro Woche in drei Zeitfenstern statt

Am Airport treten sich die Urlauber auf die Füße (Archivbild). | Foto: Ultima Hora

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Am Flughafen von Palma de Mallorca ist es am Karfreitag wegen des Streiks der Beschäftigten des Handling-Unternehmens Groundforce zu mindestens dreißig Verspätungen gekommen. Was die Abflüge betrifft, waren nach Angaben der Betreibergesellschaft Aena etwa 16 Flüge betroffen, bei den Ankünften waren es etwa 14. Am Flughafen von Ibiza, wo ebenfalls zum Streik aufgerufen worden war, gab es keine derartigen Zwischenfälle.

Die Gewerkschaften CCOO, UGT und USO hatten am Montag einen unbefristeten Streik für das Personal von Groundforce ausgerufen, der montags, mittwochs und freitags in drei verschiedenen Zeitfenstern stattfindet und die zwölf Flughäfen betrifft, wo das Unternehmen tätig ist.

Der Streik findet auf unbestimmte Zeit zwischen 05:00 und 07:00 Uhr, zwischen 11:00 und 17:00 Uhr sowie zwischen 22:00 und 00:00 Uhr statt. Der Ausstand betrifft die Bodenabfertigungsdienste an den Flughäfen von Barcelona, Madrid, Alicante, Valencia, Palma, Ibiza, Málaga, Las Palmas, Teneriffa, Lanzarote, Fuerteventura und Bilbao.

Gewerkschaften sprechen von Nichteinhaltung des Tarifvertrags

Der Aufruf erfolgt laut den Gewerkschaften aufgrund der „Nichteinhaltung der im Tarifvertrag festgelegten Lohnverpflichtungen durch die Unternehmensleitung“. Sie weisen darauf hin, dass das Unternehmen die Tarifvertragsklauseln einseitig auslegt, was „in der Praxis einen direkten Kaufkraftverlust zur Folge hat“.

Die Gewerkschaft CCOO kritisiert ihrerseits, dass das Unternehmen eine restriktive Auslegung von Artikel 96 des Tarifvertrags anwendet, „um die Bestimmungen von Artikel 94 außer Kraft zu setzen, der eine Anpassung der Löhne an die seit 2022 kumulierte Inflationsrate gewährleistet“.

Zudem wirft die CCOO der Unternehmensleitung vor, Kürzungen bei den vereinbarten Lohnerhöhungen für bestimmte Berufsgruppen vorgenommen zu haben, „was einen direkten Verstoß gegen den geltenden Tarifvertrag darstellt und ungerechtfertigte Ungleichheiten innerhalb der Belegschaft selbst verursacht“.

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