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Im Streit um Air Berlin erklärt sich London für zuständig

Bis 2017 war Air Berlin, hier über der Bucht von Pollença, Marktführer auf den Routen Mallorca-Deutschland. | as

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Auf den Routen zwischen Mallorca und Deutschland war Air Berlin noch bis 2017 unangefochten Marktführer. Dann kam das Aus. Gut zwei Jahre nach der Insolvenz der deutschen Airline sorgen die Folgen der Pleite und die juristischen Auseinandersetzungen für Schlagzeilen. Die jüngste Entwicklung: Jetzt hat sich im Rechtsstreit gegen Großaktionär Etihad ein Gericht in England für zuständig erklärt. Dagegen zieht der Air-Berlin-Insolvenzverwalter in Deutschland zu Felde. Er prüft eine Anfechtung der High Court-Entscheidung.

„Etihad fürchtet zu Recht, in einem Gerichtsverfahren zu hohen Schadensersatzzahlungen verurteilt zu werden“, sagte Insolvenzverwalter Lucas F. Flöther am Montag. Aus diesem Grunde wolle die Golf-Airline Etihad mit allen Mitteln einen Rechtsstreit vor deutschen Gerichten verhindern. Air Berlin sei jedoch eine deutsche Fluggesellschaft mit rechtlichem und tatsächlichem Sitz in Berlin. "Dass das Gerichtsverfahren gegen den Aktionär Etihad ausgerechnet in London entschieden werden soll, ist nicht nur niemandem zu vermitteln. Es ist auch juristisch falsch. Der Prozess gegen Etihad gehört nach Berlin!“, sagte Flöther.

Der Insolvenzverwalter hatte im Sommer 2018 Großaktionär Etihad beim Landgericht Berlin auf Schadensersatz verklagt. Der Grund: Etihad hatte sich im April 2017 in einer schriftlichen Patronatserklärung rechtsverbindlich verpflichtet, Air Berlin mindestens in den darauf folgenden 18 Monaten finanziell zu unterstützen. Nicht einmal vier Monate später hatte Etihad Flöthers Schilderung zufolge die Zusage plötzlich zurückgezogen. Die Fluggesellschaft war dadurch gezwungen, umgehend Insolvenz anzumelden. Rund 8000 Mitarbeiter verloren ihre Jobs. Den Gläubigern von Air Berlin sei zudem ein Schaden von geschätzt über zwei Milliarden Euro entstanden.

Der Insolvenzverwalter will mit der Schadenersatzklage erreichen, dass die Gläubiger zu ihrem Recht kommen. "Als Interessenvertreter der Gläubiger ist es mein gesetzlicher Auftrag, Ansprüche zugunsten der Insolvenzmasse soweit möglich durchzusetzen“, betonte Flöther.

Wie er in einer Mitteilung weiter schilderte, habe Etihad – mit dem Ziel, die Klage zu blockieren – im Januar 2019 seinerseits beim High Court in London die Feststellung beantragt, dass eine Haftung nicht bestehe. Parallel dazu habe Etihad in Berlin die Aussetzung des Verfahrens beantragt, da der High Court vorrangig zuständig sei. Mit seiner Entscheidung zu Wochenbeginn sei der High Court nun einer Entscheidung des Landgerichts Berlin zuvorgekommen und habe seine Zuständigkeit angenommen.

Zu den geltend gemachten Schadensersatzansprüchen haben nach Flöthers Worten jedoch bislang weder das Landgericht Berlin noch der High Court verhandelt. Derzeit gehe es allein um die Frage der Zuständigkeit. „Diese Scharmützel sind reine Prozesstaktik, um das Verfahren maximal zu verzögern“, sagte Flöther. „Sie sollen davon ablenken, dass es eigentlich um ein fundamentales Rechtsprinzip geht: Verträge sind einzuhalten“, betonte der Insolvenzverwalter.

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