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Ryanair unterliegt vor Gericht wegen Handgepäckregelung

Ryanair-Flieger. | Ryanair

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Ein spanisches Gericht hat die Ryanair-Regelung, Nicht-Priority-Passagieren einen Extrabetrag für einen Handkoffer abzunehmen, für null und nichtig erklärt. Das Handelsgericht Nummer 13 in Madrid bezeichnete diese in einem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil als "missbräuchlich". Die auch nach Mallorca fliegende Fluggesellschaft wurde aufgefordert, mit dieser Vorgehensweise Schluss zu machen, zumal sie einer EU-Richtlinie widerspreche.

Das Urteil erging in einem Einzelfall. Nun muss Ryanair einer Passagierin, die geklagt hatte, 20 Euro zurückzahlen.

Der Zwischenfall hatte sich am 25. Januar vor einem Flug von Madrid nach Brüssel ereignet. Die Passagierin war nicht – wie von der Airline verlangt– mit "Priority" geflogen. Ryanair fliegt von Mallorca auch zahlreiche Städte in Deutschland an.

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