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Ihre Rechte als Flugpassagier

Was tun im Falle einer Verspätung?

Flugpassagiere haben ein Recht auf Entschädigung, wenn sie mit großer Verspätung am Zielort ankommen. | Aena

| Palma de Mallorca |

Flugpassagiere, die wegen einer Verspätung eine Ausgleichszahlung von der Airline fordern, müssen sich auf einen zähen Kampf einstellen: Viele Fluggesellschaften stellen in solchen Fällen auf stur. Grundsätzlich sollten betroffene Passagiere einige Dinge beachten.

Wer hat Anspruch auf Ausgleichszahlungen?

Fluggäste, die mit mehr als drei Stunden Verspätung am Zielort landen, haben der EU-Verordnung 261/2004 zufolge ein Recht auf Ausgleichszahlungen.

Gilt das in jedem Fall?

Nein. Die Fluggesellschaft muss keine Ausgleichszahlungen leisten, wenn der Grund für die Verspätung "außergewöhnliche Umstände" sind. Außerdem gilt die EU-Verordnung nur für Passagiere, die von einem Flughafen in der EU starten, oder auf einem EU-Flughafen landen und die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.

Was sind "außergewöhnliche Umstände"?

Das sind Situationen, die die Fluggesellschaften nicht beeinflussen können, wie zum Beispiel Naturkatastrophen.

Was sind keine "außergewöhnlichen Umstände"?

Keine "außergewöhnlichen Umstände" sind in der Regel logistische Probleme der Fluggesellschaften und technische Defekte.

Wie hoch sind die Ausgleichszahlungen?

Die Höhe der Summe ergibt sich aus der Flugdistanz. Bei Flügen zu Zielen von bis zu 1500 Kilometern Entfernung liegt sie bei 250 Euro pro Person, bei Entfernungen zwischen 1500 und 3500 Kilometern bei 400 Euro und bei darüber liegenden Entfernungen bei 600 Euro.

Worauf sollte man achten?

Man sollte auf jeden Fall seine Bordkarte aufbewahren. Sie dient als Beleg, dass der Kunde wirklich von der Verspätung betroffen war.

Welche Nachweise benötigt man sonst noch?

Passagiere sollten sich von der Fluggesellschaft am Airport die Verspätung bescheinigen lassen, unter Angabe von Flugnummer, Datum, Uhrzeit und Dauer der Verspätung. Das Dokument sollte von einem Angestellten der Airline namentlich unterschrieben sein.

Was sollte ich dann tun?

In jedem Fall müssen Passagiere sich schriftlich an die Fluggesellschaft wenden. In dem Schreiben sollten die Flugdaten, die Dauer der Verspätung sowie die Höhe der geforderten Ausgleichszahlung genannt sein.

Was tun, wenn die Fluggesellschaft die Ansprüche ablehnt?

Wer sich ohne Unterstützung mit einer Airline anlegt, hat oft schlechte Aussichten auf Erfolg.

Wer unterstützt Passagiere dabei, zu ihrem Recht zu kommen?

Bei Flügen zwischen Deutschland und Spanien kann man sich an das spanische Verkehrs- oder Verbraucherschutzministerium wenden (kostet kein Geld). In Deutschland ist die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr (SÖP) zuständig (kostet kein Geld). Verbraucherschutzorganisationen helfen in der Regel ebenfalls (kostet meist Geld). Eine weitere Möglichkeit sind Firmen wie Flightright in Deutschland oder Reclamador in Spanien, die sich auf das Eintreiben von Ausgleichszahlungen im Namen der Passagiere spezialisiert haben (kostet Geld).

Muss ich mich mit Fluggutscheinen der Airlines zufrieden geben?

Nein. Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, die Summe auszuzahlen.

Verjähren die Ansprüche auf Ausgleichszahlung?

Ja, allerdings erst nach drei Jahren (nach deutschem Recht, das im Falle von Fluggesellschaften mit Sitz in Deutschland gilt).

Hier die wichtigsten Internetlinks:

Schlichtungsstelle ÖPNV www.soep-online.de

Luftfahrtbundesamt www.lba.de

EU-Verbraucherzentrum www.eu-verbraucher.de

Flightright www.flightright.de

Reclamador www.reclamador.es

span. Verkehrsministerium www.fomento.es

span. Verbraucherschutzministerium www.msssi.gob.es

(aus MM 3/2015)

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