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Zulassungssteuer im Praxistest

Viele scheuen die komplizierte Prozedur

Kennzeichen D: Massive Kontrollen gab es zuletzt 2007. Mittlerweile greifen Vorschriften, mit denen man die Gefahr einer Stilllegung vermeiden kann. | Foto: A. SEPULVEDA

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Kontrollen von Polizei und Zollfahndung - wie zuletzt Ende Januar in Portals Nous - verunsichern auf Mallorca immer wieder die Autofahrer mit ausländischem Kennzeichen.

Um auf der sicheren Seite zu sein, bietet sich eine Ummeldung nach Spanien an, wie sie laut Konsulat spätestens nach drei Monaten auch nach deutschem Zulassungsrecht vorgesehen ist. Viele scheuen allerdings die komplizierte Prozedur, die meist zu Gesamtkosten von 600 bis 800 Euro von Dienstleistern übernommen werden muss.

Einen günstigeren und einfacheren Weg verspricht die neue spanische Zulassungssteuer, die seit 2011 von der Pflicht zur Ummeldung entbindet, wie es in der neuesten Fassung von Gesetz 38/1992 festgelegt ist (Art. 65 1 d in Verbindung mit Disoposición Adicional Primera).

Das hat der Zoll gegenüber MM mehrfach bestätigt, auch wenn sich die Verkehrsbehörde Tráfico auf den Standpunkt stellt, die Regelung gelte nur für Miet- und Leasingfahrzeuge.

Wie die Zulassungssteuer funktioniert, haben wir an einem Versuchsobjekt getestet. Ein kürzlich importierter alter Kleinwagen bot sich besonders an, weil die Steuerhöhe vom Zeitwert und CO2-Ausstoß abhängt. Errechnete Abgabenlast: 60,45 Euro. Abwickeln lässt sich das Ganze allerdings nur mit PC-Kenntnissen und Geduld.

Zeitaufwand im Selbstversuch: 3,5 Stunden für die drei Schritte - Berechnung der Steuer, Vorauszahlung mit Ausgabe einer elektronischen Referenznummer (NRC) und schließlich das Ausfüllen des Steuerformulars 576 (www.aeat.es >>> Sede Electronica >>> Impuestos >>> Impuesto de Matriculación).

Voraussetzung ist zudem ein elektronisches Zertifikat, das man unter cert.fnmt.es beantragen kann und mit Unterschrift bei der Seguridad Social freigeben muss (Wartezeit: zwei Wochen).

Weitere Hürden gibt es bei der Bezahlung, mit der man übrigens innerhalb von fünf Tagen die Stilllegung des Autos vermeiden kann, falls man bei einer Kontrolle erwischt wurde. Fällig ist dann allerdings auch ein Bußgeld von 100 Prozent der hinterzogenen Steuer plus Verzugszinsen.

Problem dabei: Als Standardbrowser funktioniert nur der Internet-Explorer mit deaktiviertem Pop-Up-Blocker, was das Finanzamt dem Benutzer allerdings leider an keiner Stelle mitteilt.

Nicht alle Banken haben ihre Karten zudem zur Online-Zahlung freigeschaltet. In vielen Fällen muss man deswegen auf das (elektronische) Lastschriftverfahren ausweichen oder sogar am Schalter vorstellig werden, um die NRC-Nummer zu beantragen.

Diese ist in das Formular 576 einzugeben, sonst gilt die Erklärung als null und nichtig. Nötig sind auch Angaben wie Erstzulassung und Fahrgestellnummer, die sich zum Teil aus den Papieren ergeben, manchmal aber auch nicht - so zum Beispiel "1000" für PkW oder "M1" für geschlossene Limousine (spanische Gebrauchsanweisung unter www.europasobreruedas.com).

Fazit: Wem das Verfahren zu aufwendig ist, der sollte einen Dienstleister einschalten. Einige Gestorías kümmern sich zu Preisen unter 100 Euro darum. Nicht alle haben den neuen Service allerdings schon im Angebot.

ZEITWERT UND CO2-KLASSE

Die Steuerlast hängt vom Fahrzeugwert und der Schadstoffbelastung ab. Zu zahlen waren für das Beispiel Ford Fiesta 1.25 16 V, Erstzulassung 1998, insgesamt 60,45 Euro - recherchiert in der Liste des Finanzamts aus Verordnung 3551/2011.

Angenommen wird ein fiktiver Ausgangswert von 6200 Euro, der ab einem Alter von zwölf Jahren aber nur zu zehn Prozent in die Bemessungsgrundlage (Base imponible) einfließt. Es ergeben sich somit 620 Euro, die bei einem CO2-Ausstoß von 166 g/km mit einem Satz von 9,75 Prozent zu besteuern sind.

Bei einem sieben Jahre alten Wagen bleiben vom Wert dagegen noch 28 Prozent übrig, die je nach CO2-Klasse mit 0 bis 14,75 Prozent versteuert werden.

Neuere Autos bewegen sich nahe bei hundert Prozent Zeitwert. Ihre Steuerlast liegt daher oft über 1000 Euro.

 

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