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Umtauschpflicht für deutsche Führerscheine

Eine komplizierte neue EU-Richtlinie bringt Verwaltungsaufwand für Autofahrer. | Foto: Patricia Lozano

| Mallorca |

"Öfter mal etwas Neues", lautet offenbar das Motto der spanischen Behörden im Hinblick auf die Gültigkeit von ausländischen Führerscheinen. Nach einigem Hin und Her soll 2016 nun tatsächlich eine Umtauschpflicht für ältere deutsche Führerscheine kommen.

Betroffen sind alle EU-Ausländer - insbesondere Deutsche und Österreicher - deren Führerscheindokument kein konkretes Ablaufdatum aufweist und die über zwei Jahre als Residenten in Spanien registriert sind. Lediglich wer seinen "Lappen" nach dem 19. Januar 2013 erworben hat, ist aus dem Schneider. Denn solche Dokumente sind auch in Deutschland auf 15 Jahre befristet und müssen laut EU-Führerscheinrichtlinie weiter uneingeschränkt anerkannt werden.

Beim Schein ohne Verfallsdatum - weltweit nur im deutschen Sprachraum bekannt - ist das leider nicht der Fall, zumal in Spanien bei der Verlängerung ein Gesundheitstest zu absolvieren ist, der aus Sicherheitsgründen unterschiedslos auf alle Fahrer angewendet werden soll.

Wie die Verkehrsbehörde auf Mallorca mitgeteilt hat, wird die Regelung ab Stichtag 1. Januar nun tatsächlich in die Praxis umgesetzt, nachdem eine letzte Schonfrist ausläuft. Bei Zuwiderhandlungen kann im Fall von Verkehrskontrollen ein Bußgeld von 200 Euro kassiert werden. Ausgenommen ist, wer seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat und das auch nachweisen kann (zum Beispiel mit Personalausweis, Fährticket oder steuerlicher Wohnsitzbescheinigung).

Alle anderen müssen wohl früher oder später in den sauren Apfel beißen und ihre Papiere umschreiben lassen. Die Regelung einer spanischen Verordnung, laut der man den deutschen Schein behalten konnte und hierzulande nur eine Registrierung mit Gesundheitstest über sich ergehen lassen musste, wird 2016 hinfällig. Nur wer bereits in der Vergangenheit zwangsweise oder auf freiwilliger Basis als Fahrer registriert wurde (bis Januar 2015 gängige Praxis), darf weiterhin von diesem kleinen Privileg profitieren.

Die neue Umtauschpflicht ist nicht unbedingt ein Vorteil, da auch Fahrererlaubnisklassen wegfallen können. Wer zum Beispiel noch eine deutsche Klasse 3 in Grau oder Rosa besitzt, bekommt unter Umständen die LKW-Berechtigung bis 7,5 Tonnen (Klasse C1E) gestrichen, da sie nach spanischem Recht nicht automatisch in der Klasse B enthalten ist. Vor solch bösen Überraschungen gefeit sind lediglich diejenigen, die bereits zu Hause auf das EU-Scheckkartenformat umgestiegen sind und erst später in Spanien tauschen wollen.

Solange noch eine Meldeadresse in Deutschland besteht, ist theoretisch auch dort der Wechsel auf eine befristete Scheckkarte möglich, was in Spanien Scherereien ersparen kann. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist im Prinzip der Hauptwohnsitz (185 Tage im Jahr), wobei die Abgrenzung sicher etwas schwieriger ist als beim Finanzamt.

Wer in Spanien den Lebensmittelpunkt hat, dürfte mit einem spanischen Schein jedoch langfristig besser bedient sein - zum Beispiel, wenn es bei Diebstahl oder Verlust um die Beschaffung von Ersatzpapieren geht. Ohnehin können die Behörden für Verkehrsverstöße mit Punkten auch bei befristeten deutschen Führerscheinen einen Umtausch von Amts wegen anordnen. Wer seit mindestens drei Jahren am Steuer sitzt, startet in Spanien mit zwölf Punkten Guthaben, sonst sind es acht Punkte. Bei null wird ein Fahrverbot verhängt.

Zwei Fahrerlaubnisse in verschiedenen Ländern darf man in der EU jedenfalls auf keinen Fall besitzen, da auf diese Art Zwangsmaßnahmen ausgehebelt werden könnten. Um das zu unterbinden, werden bereits Daten ausgetauscht. Auch verlorene oder gestohlene Dokumente sind in Flensburg und Madrid genau erfasst, so dass (strafbare) Täuschungen unmöglich sind.

Zu beachten ist im Übrigen, dass für ausländische Führerscheine in Spanien die hiesigen Verlängerungsfristen gelten. Also nicht 15 Jahre, sondern in der Regel zehn Jahre, und ab 65 alle fünf Jahre. Bei Bussen und LKWs beträgt das Intervall je nach Alter fünf oder drei Jahre.

Davon erfasst sind auch neue deutsche Dokumente. Um den Tausch werden Residenten über kurz oder lang also nicht herumkommen. Wer in die Heimat zurückzieht, hat Anspruch auf Neuausstellung eines deutschen Scheins mit den ursprünglichen Klassen. Grundlage ist die (lebenslange) Führerscheinakte. Ebenso darf man aber mit spanischem Schein fahren - selbst wenn das für einen Deutschen wohl etwas seltsam ist.

PROVISORISCHER FÜHRERSCHEIN

"Autorización Temporal para conducir" heißt das Dokument, das man von der spanischen Verkehrsbehörde ausgehändigt bekommt, sobald man einen spanischen Führerschein beantragt. Solche provisorischen Papiere gelten jedoch nur innerhalb von Spanien. Auch ein Mietwagen im EU-Ausland ist damit nicht zu bekommen. Laut Maria Cristina Gago von der Verkehrsbehörde in Palma besteht nach der Antragstellung aus rechtlichen Gründen keine Möglichkeit, übergangsweise den deutschen Schein zu behalten. Man könne auf Wunsch lediglich einen internationalen Führerschein ausstellen.

Hierbei ist allerdings Vorsicht geboten, denn dieser ist nur für Nicht-EU-Länder vorgesehen, zum Beispiel die USA. Laut Gago beträgt die Wartezeit für das gesamte Prozedere derzeit drei bis vier Wochen. MM ist jedoch bekannt, dass es teilweise zu Verzögerungen von mehreren Monaten kommt. Seit Jahresbeginn 2015 sind bei der Verkehrsbehörde auf Mallorca 1654 Anträge von Deutschen sowie 41 von Österreichern eingegangen.

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