Ein Glas Wein zu viel getrunken oder ein bisschen zu viel Gas gegeben, und schon kann man ein Bußgeld und damit verbundene „Punkte in Flensburg” bekommen. Ob man dabei in Deutschland oder Spanien unterwegs ist, spielt keine Rolle. Gleichwohl unterscheiden sich die Punktesysteme der beiden Staaten ein wenig.
Das Punktesystem
Während man in Deutschland für Vergehen im Straßenverkehr Punkte erhält, werden in Spanien Punkte abgezogen. Wer auf Mallorca lebt und arbeitet, also Resident ist, muss seinen Führerschein umschreiben lassen. Mit drei Jahren Fahrpraxis bekommt man ein Guthaben von zwölf Punkten. Fahranfänger beginnen mit acht Punkten. Schafft man es, drei Jahre lang auf Mallorca Auto zu fahren und sich dabei nichts zuschulden kommen zu lassen, erhöhen sich die Punkte auf 14. Weitere drei Jahre bringen einen Punktestand von 15.
Wie viele Punkte hat man?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, nachzusehen, wie viele Punkte man hat. Das geht beispielsweise auf der Webseite der spanischen Verkehrsbehörde www.dgt.es . Dort wird ein telefonischer Service angeboten. Wer seinen Cl@vePin oder ein Certificado digital besitzt, kann seinen Saldo auch selbst abrufen. Gleichzeitig geht das auch per miDGT-App. Wem ein persönlicher Termin lieber ist, kann online oder telefonisch einen vereinbaren.
Der Bußgeldkatalog
Ein paar Beispiele aus dem aktuell geltenden Bußgeldkatalog in Spanien und dadurch auch auf Mallorca? Bei gefährlichem Überholen, Nichteinhalten des Sicherheitsabstands oder Fahren ohne angeschnallt zu sein, werden jeweils vier Punkte Abzug sowie zusätzlich ein Bußgeld von 200 Euro fällig. Hält man am Steuer das Handy in der Hand, werden sogar sechs Punkte plus 200 Euro fällig. Auch mit Alkohol oder Drogen im Blut Auto zu fahren, kann teuer werden. Je nach Promillegrenze im Blut oder Atem werden zwischen vier und sechs Punkte abgezogen. Hinzukommen, je nach Wert, Bußgelder zwischen 500 und 1000 Euro.
Die härtesten Vergehen
Wer an seinem Fahrzeug einen Radarstörsender oder ähnliche Gerätschaften anbringt, riskiert einen Abzug von sechs Punkten und ein Bußgeld von 6000 Euro. Das häufigste Vergehen ist auf den Straßen Spaniens jedoch ein ganz anderes: Laut der Verkehrsbehörde DGT ist seit 2016 die unerlaubte Benutzung von Handys am Steuer im Land die Hauptursache für tödliche Verkehrsunfälle. Auch darum ist der Bußgeldkatalog seit 21. März 2022 deutlich verschärft. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Handy während der Fahrt auch tatsächlich benutzt wurde. Auch wer das Telefon nur in der Hand hält, wird bestraft.
Punkte wiederaufbauen
Ähnlich wie in Deutschland kann man auch auf Mallorca ein Aufbauseminar besuchen, um damit den Punktestand wieder zu erhöhen. Während man in der Bundesrepublik Punkte abbaut, baut man in Spanien welche auf. An dem freiwilligen Kurs kann man allerdings nur einmal alle zwei Jahre teilnehmen. Wer Berufskraftfahrer ist, darf dies auch einmal pro Jahr. Der Kurs dauert insgesamt zwölf Unterrichtsstunden.
Die Ummeldung
Deutsche, die auf den Balearen Residenten sind, müssen ihre Führerscheine in spanische umschreiben lassen. Hat man einen unbefristeten Führerschein, kann man sich dafür bis zu zwei Jahre Zeit lassen. Befristete Führerscheine müssen erst nach Ablauf erneuert werden. Auf der Webseite www.dgt.es findet man ganz unten links den weiterführenden Link „Sede Electrónica de la DGT”, dann geht es weiter mit „Solicitud de cita previa”. Im nächsten Schritt gibt man „Illes Balears – Mallorca” ein, wählt „Renovación de permisos de conducción” und „Alemania”. Auf derselben Seite gibt es das Antragsformular „Solicitud”, das man für die Ummeldung des Führerscheins benötigt, als PDF-Download. Alternativ kann man den Termin auch telefonisch unter der Nummer 060 vereinbaren. Für die Ummeldung werden folgende Dokumente benötigt: Personalausweis und Führerschein, Residencia, ein extrakleines Passfoto sowie den medizinischen Eignungstest. Diesen muss man zuvor in einem autorisierten Centro Médico (CRC) absolvieren. Zwischen 80 und 100 Euro kostet der medizinische Test, je nach Anbieter. Hinzu kommen die Gebühren der Dirección General de Tráfico, im Volksmund auch nur „Tráfico” genannt, in Höhe von 24,58 Euro und bei freiwilligem Umtausch 28,87 Euro.