Vom 1. November 2010 an löst in Deutschland der neue Identitätsnachweis in Scheckkartengrößeden bisherigen Ausweis ab. Mit dem neuen Format erweitern sich die Funktionen: Erstmals sind die aufgedruckten Daten inklusive Foto auch elektronisch auf einem Chip gespeichert,der zum Beispiel bei Grenzkontrollen durch die Behörden ausgelesen wird. Das Prinzip soll Ausweisinhabern aber auch ermöglichen, sich etwa beim Online-Einkauf auszuweisen.
Wer bekommt den neuen Ausweis?
Der digitale Personalausweis wird nach Angaben des Bundesinnenministeriums (BMI) im Regelfall für Personen ab 16 Jahren ausgestellt. Für Kinder unter 16 Jahren können Eltern Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragen. Beantragt werden die Ausweise bei der Personalausweisbehörde des Bürgeramtes. Eine Umtauschpflicht alter Ausweise besteht nicht; sie bleiben gültig bis zum auf gedruckten Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ist aber ab dem 1. November 2010 möglich.
Was kostet der neue Ausweis?
Antragsteller ab 24 Jahren müssen laut BMI 28,80 Euro bezahlen. IhrAusweis bleibt zehn Jahre gültig. Personen unter 24 Jahren zahlen 22,80 Euro - ihr Ausweis läuft schon nach sechs Jahren ab. Ein vorläufiger Personalausweis kostet 10 Euro. Hinzu kommen weitere Gebühren, in Höhevon 6 Euro für das nachträgliche Aktivieren der Online-Ausweisfunktion, die Änderung der PIN (6 Euro) oder das Entsperren der Online-Ausweisfunktion (6 Euro). An den Gebühren setzt die Kritik von Verbraucherschützern an: Dass der neue Ausweis etwa dreimal so teuer ist wie der alte und Bundesbürger keine Wahlmöglichkeit haben, hält Michael Bobrowski vom VerbraucherzentraleBundesverband (VZBV) für eine„Zumutung". In Deutschland gibt es eine Ausweispflicht- irgendwannwird sich jeder Bürger den neuen Personalausweis besorgen müssen.
Welche Daten sind im Ausweis gespeichert?
Auf dem per Funk auslesbaren Ausweis-Chip sind laut BMI alle auf der Plastikkarte aufgedruckten Daten noch einmal digital abgelegt, also Name, Nachname und Anschrift sowie das Foto. Auf Wunsch können Antragsteller auch zwei Fingerabdrücke speichern lassen. Zudem enthält der Ausweis Angaben zur Gültigkeit und zum Sperrstatus.
Wie aktiviert man die Online-Funktion?
Zum Beispiel beim Abholen im Bürgeramt. Esbesteht aber keine Pflicht, sie zu nutzen, stellt Bundesinnenminister Thomas de Maizière klar: „Wer möchte, benutzt seinen neuen Ausweis genauso wie seinen alten." In diesem Fallb leibt die Funktion deaktiviert. Sie lässt sich aber nachträglich im Bürgeramt freischalten - und auch wieder deaktivieren. Das Freischalten kostet jedoch 6 Euro. Michael Bobrowski vom VZBV rät daher, die Funktion mit freischalten zu lassen, auch wenn man sie nicht nutzen möchte.
Was ist die Online-Ausweisfunkion?
Mit der E-ID-Funktion sollen sich Ausweis inhaber im Internet dort ausweisen können, wo personalisierte Dienste angeboten werden - also zum Beispiel in Online-Shops, beim Online-Banking, aber auch in Behörden.
Darüber hinaus soll die Funktion an Fahrkartenautomaten oder beim Einchecken im Hotel einsetzbar sein. Dazu werden der Personalausweis, ein Kartenlesegerät und Treibersoftware sowie eine persönliche PIN benötigt. Der Dienstanbieter wiederum muss sich über ein staatliches Berechtigungszertifikat ausweisen. Dabei wird dem Nutzer auch angezeigt, welche Daten angefordert werden. Erst mit Eingabe der PIN gibt der Nutzer die Datenübertragung jeweils frei.Für die größtmögliche Sicherheit empfiehlt sich ein sogenanntes PIN-Pad- hier muss die PIN nicht über die PC-Tastatur eingetippt werden.
Auf Wunsch können Ausweisinhaber zudem ein Signaturzertifikat erwerben und auf ihrenAusweis laden. Es dient als elektronische Unterschrift, mit der sie Dokumente elektronisch abzeichnen können. Eine Liste der Anbieter ist bei der Bundesnetzagentur erhältlich (http://dpaq.de/XFQhZ).
Kann ich den Ausweis sperren lassen?
Ja. Wer den Ausweis verliert, sollte die Online-Ausweisfunktion sicherheitshalber sofort beim zuständigen Bürgeramt sperren lassen, um Missbrauch auszuschließen. Dafür gibt es auch die Telefonhotline 0180-1-333333 (3 Cent/Minuteaus dem deutschen Festnetz). Dazu wird ein persönliches Sperrkennwort benötigt, das bei der Ausstellung des Ausweises festgelegt und zusammenmit der PIN zugestellt wird. Nutzt der Ausweisinhaber die elektronische Unterschrift, muss er das Signaturzertifikat separatbei dem Anbieter sperren lassen, bei dem er es erworben hat.
Wie sicher sind die hinterlegten Daten?
Die Bundesregierung beteuert, dass die Daten sicher sind. Es sei nicht möglich, Daten auszulesen, ohne dass der Inhaber dies bemerkt. Dafür sei immer aktives Zutun erforderlich. Außerdem schützten technischeMaßnahmen vor unberechtigtem Auslesen, Kopieren oder Verändern der Daten: Liegt keine Berechtigung vor, gebe der Ausweis die Daten nicht frei. Auch habe der Funkchip nur eine sehr begrenzte Reichweite.
VZBV-Referent Bobrowski sieht die Sicherheitsfrage etwas differenzierter- insbesondere im Hinblick auf den Online-Geschäftsverkehr, wo es massenhaft Betrügereien gebe. „Da schützt dieser Personalausweis überhaupt nicht." Zwar müsse sich ein Anbieter vom Staat ein Zertifikat besorgen. Der Staat prüfe jedoch nicht die Seriosität des Unternehmens. Abzocker könnten also gewissermaßen staatlich zertifiziert agieren.
Außerdem gebe es kein Koppelungsverbot: So könnte ein Anbieter für die Nutzung seiner Dienste die Freigabe aller im Ausweis hinterlegten Daten verlangen - und diese dann für andere Zwecke weiter verwenden. Das sei aus Sicht des Datenschutzes bedenklich, so Bobrowski.Wie auch die Haftungsfrage: Laut Bobrowskiist nicht geklärt,wer etwa bei Datenklauoder Systemfehlern für Schäden aufkomme. „Da ist der Verbraucher alleingelassen."(dpa/tmn)