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Neue Gebührenregelung beim Geldabheben

Geldabheben am Automaten kann auf Mallorca derzeit Überraschungen bereithalten. Wer sichergehen will, dass keine Gebühren anfallen, der sollte nur an Automaten der eigenen Bank abheben oder sich zuvor genau informieren. | Foto: Ultima Hora

| Palma de Mallorca |

Wer von seinem spanischen Bankkonto Geld an solchen Automaten abheben will, die nicht der eigenen Bank unterstehen, der musste sich bereits in den vergangenen Jahren immer wieder auf Überraschungen gefasst machen. Je nachdem, welcher Geldautomat in Anspruch genommen wurde, wurden Gebühren fällig. Dabei spielten sowohl die Automatenbetreibergesellschaft (in Spanien teilt sich der Markt vor allem in die drei Gesellschaften "Servired", "Telebanco 4B" und "Euro 6000" auf) als auch die jeweiligen Banken eine Rolle, die in der Regel mit einer der Gesellschaften kooperieren.

Wer dringend Bargeld brauchte und gerade weder die eigene Bank noch einen Automaten der zuständigen Kette zur Verfügung hatte, für den konnte es teuer werden: Im schlechtesten Fall musste der Verbraucher zweierlei Gebühren zahlen - eine an die Betreibergesellschaft des Geldautomaten und eine an die fremde Bank, die den jeweiligen Automaten verwaltet.

Anfang Oktober schaltete sich die Zentralregierung ein, verabschiedete ein neues Gesetz, das die Doppelgebühren verbietet. Ruhe ist seitdem nicht eingekehrt, im Gegenteil. Bis zum 1. Januar haben die Banken Zeit, sich an die neue Gesetzgebung anzupassen - das Geschacher ist groß. Neue Koalitionen werden gebildet, Abkommen untereinander ausgehandelt und manche sogar bereits umgesetzt.

Die Folge: Die Gebühren für den Kunden ändern sich, steigen teilweise sogar. "Manche sind unverhältnismäßig hoch und nicht zu rechtfertigen", kritisiert die Verbraucherschutzorganisation ADICAE. Vor allem die großen Banken Santander, BBVA und Caixabank fordern viel Geld: Nichtkunden müssen bis zu zwei Euro zahlen.

Auch die Kommunikation vieler Banken mit ihren Kunden lasse zu wünschen übrig. "Wenn höhere Gebühren entstehen, als bisher, ist die Bank gesetzlich verpflichtet, dies den eigenen Kunden mindestens zwei Monate im Voraus mitzuteilen", informiert der Verbraucherschutzverband OCU und beobachtet mit Sorge, dass viele Banken die Regelung momentan missachten. Wer dem zum Opfer falle, der sollte für sein Recht kämpfen, betont OCU, Möglichkeiten dazu gebe es (siehe unten) .

Zusätzlich verkompliziere sich die Situation dadurch, dass auf die Gebührenanzeigen der Geldautomaten nicht immer Verlass sei. Zwar muss auf dem Bildschirm vor dem Abheben stets angezeigt werden, wie hoch die anfallenden Kosten maximal sind. Manche Banken erstatten ihren Kunden die Gebühr jedoch im Nachhinein teilweise oder komplett zurück. Vor einer Beschwerde sollte also sichergestellt sein, dass die Kosten tatsächlich entstanden sind.

"Auf der sicheren Seite ist man derzeit nur, wenn man Geld an Automaten abhebt, die direkt von der eigenen Bank verwaltet werden", betont Alfonso Rodríguez von der Verbraucherschutzorganisation Facua auf den Balearen im Gespräch mit MM. Für Kunden großer Banken wie Santander oder Caixa-Bank ist das in der Regel kein Problem, ihre Filialen sind auch auf Mallorca weit verbreitet.

Schwierig wird es vor allem für Kunden von Banken wie ING Direct, die hauptsächlich online tätig sind und kaum über eigene Filialen verfügen. "Hier ist es unabdingbar, zu wissen, wie die neuen Kooperationen aussehen und welche Banken und Automaten nun mit der eigenen zusammenarbeiten und keine Gebühren fordern", erklärt der balearische Verbraucherschützer Rodríguez. "Man sollte selbst in Kontakt mit der eigenen Bank treten und sich über die Änderungen informieren, nur so kann man böse Überraschungen vermeiden", rät Rodríguez.

REKLAMATION IST MÖGLICH

Die Verbraucherschutzorganisation OCU (Organización de Consumidores y Usuarios) rät allen, die beim Geldabheben mehr Gebühren als bisher zahlen müssen und nicht fristgemäß informiert wurden, das Vorgehen zu reklamieren und die Kosten zurückzufordern. Die Forderung könne schriftlich an die eigene Bank gerichtet werden. Sollte diese nicht innerhalb von zwei Monaten tätig werden, so könne die Beschwerde an die Banco de España weitergeleitet werden. Unter diesem Link.

(aus MM 53/2015)

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