Egal ob aus Altersgründen, wegen der Familie oder aufgrund finanzieller Schwierigkeiten: Dass Mallorca-Auswanderer die Insel verlassen und in ihre Heimat zurückkehren, ist keine Seltenheit. Doch genau wie der Schritt ins Ausland sollte auch die Rückwanderung gut geplant werden.
Wer in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist, sollte wissen, dass das Konsulat weder für den Aufenthalt auf der Insel beziehungsweise die Rückreise aufkommt noch Geld auslegt. Auch wer keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung in Spanien hat, kann deutsche Hilfen wie Hartz IV lediglich im Land selbst beantragen.
Die spanischen Behörden geben vor, dass sich Rückwanderer abmelden müssen. Das geschieht im Rathaus sowie bei der Ausländerbehörde in Palma. Allein schon aus steuerlichen Gründen ist dieser Schritt ratsam. Die Ausländeridentifikationsnummer NIE bleibt ein Leben lang erhalten, wer irgendwann nach Mallorca zurückkehrt, lässt sich einfach ein neues Dokument mit derselben Nummer ausstellen.
Auch wer als Angestellter oder Selbstständiger gearbeitet hat, muss beim Finanzamt Agencia Tributaria seine „Baja“ abgeben. Zudem muss beim spanischen Arbeitsamt Servicio Público de Empleo Estatal (SEPE) beziehungsweise der Sozialversicherung Seguridad Social das Formular U1 beantragt werden. Es bescheinigt Versicherungszeiten, die bei der Berechnung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit zu berücksichtigen sind.
Seit 2009 muss jeder, der in Deutschland lebt, krankenversichert sein. Am besten informiert und beantragt der Rückwanderer die Aufnahme in eine deutsche Krankenkasse bereits noch auf Mallorca. Als Faustregel gilt laut Verbraucherzentrale: Wer vor der Auswanderung gesetzlich versichert war, tritt auch wieder in eine gesetzliche Krankenkasse ein, wer privat versichert war, geht zu seiner ehemaligen privaten Krankenversicherung zurück. Senioren bleiben in dem Land versichert, in dem sie ihre Rente beziehen (Formular S1).
Wer in der EU oder der Schweiz nach einem neuen Job suchen möchte, kann drei Monate (verlängerbar auf sechs Monate) weiter spanisches Arbeitslosengeld beziehen. Dafür braucht er eine Genehmigung des Servicio Público de Empleo Estatal (SEPE), er muss das Formular U2 ausfüllen lassen und sich innerhalb von einer Woche nach dem Umzug im Gastland als arbeitssuchend melden.
Wer deutsches Arbeitslosengeld beziehen möchte, muss zwischen seiner Tätigkeit auf Mallorca und der Arbeitslosigkeit auch in Deutschland gearbeitet haben. Wie lange, ist allerdings nicht festgelegt. Ausnahmen gelten für Grenzgänger und Arbeitnehmer, die von ihrer Firma entsandt wurden. Weitere Informationen finden sich unter: https: //www.arbeitsagentur. de/dtei/dok_ba013155.pdf.
Ratsam ist es auch, rasch nach einer Wohnung zu suchen, Annoncen finden sich in Tageszeitungen und Online-Portalen. Denn für viele Amtsgänge ist eine feste Meldeadresse nötig. Seit November 2015 ist es für die Anmeldung im Bürgeramt notwendig, eine Einzugsbestätigung des Vermieters vorzulegen.
Wer mit Kindern nach Deutschland zurückkehrt, muss sich um die Einschulung vor Ort kümmern. Über den deutschen Bildungsserver können sich Familien über das Bildungssystem informieren sowie nach Schulen suchen (www.bil dungsserver.de) . Ausländische Abschlüsse erkennen die Bildungsministerien der Länder beziehungsweise die jeweiligen Regierungsbezirke an.
Je nachdem wie lange ein Auswanderer auf Mallorca lebte, kann der Papierkram die leichteste Sache an der Rückwanderung werden. Viel schwieriger und auch langwieriger gestaltet sich die Eingewöhnung in der neuen alten Heimat. Ob die Kontaktpflege zu alten Freunden und Bekannten, der Familie oder ein neuer Job, ein neues Hobby helfen, muss jeder für sich selbst entscheiden.
(aus MM 1/2020)