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Immobilien A-Z - Spanische Grundbegriffe

Ein sprachliches Immobilien-Grundmenü mit den wichtigsten Stichworten

Foto: G. Alomar

In Immobilienangelegenheiten tauchen immer wieder bestimmte Grundbegriffe in spanischer Sprache auf, die das Verständnis der ohnehin schwierigen Materie nicht gerade erleichtern. Wir haben deshalb ein sprachliches Immobilien-Grundmenü erarbeitet, das die wichtigsten Begriffe und Stichworte enthält.

Abogado - Rechtsanwalt, der sich um die Interessen seines Mandanten kümmert und den notariellen Kaufvertrag (Escritura Pública de Compraventa) vorbereitet.

Aceptación de herencia - Erbschaftsannahmeerklärung.

Agente de la Propiedad Inmobiliaria (API) - Mitglied einer Maklerkammer.

APIs - sind Immobilienmakler mit Kammerzugehörigkeit. Daneben gibt es die Institution der GIPES.

Arras - Handgeld oder Draufgabe. Wenn Arras vereinbart sind, kann der Vertrag in der Regel dadurch aufgelöst werden, dass der Käufer anerkennt, die Anzahlung zu verlieren, oder der Verkäufer sie doppelt zurückzuzahlen hat.

Arrendador - Vermieter.

Arrendatario - Mieter. Asiento de Presentación Grundbuchlicher Eingangsvermerk nach Vorlage der Escritura oder aber der elektronischen Datenübermittelung durch den Notar an das Eigentumsregister hiervon.

Cédula de habitabilidad - Bewohnbarkeitsbescheinigung.

Cédula de calificación urbanística - eine von der zuständigen Gemeinde ausgestellte Bescheinigung über die Bebauungskoeffizienten eines Grundstücks.

Certificación Negativa de Residencia - Nichtresidentenbescheinigung, erforderlich für den Grundstückserwerb von NichtResidenten.

Certificado final de obra - Architekten-Bescheinigung über die Baubeendigung.

Comunidad de Propietarios - Eigentümergemeinschaft.

Condición resolutoria Auflösende Bedingung in einem Vertragsverhältnis, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt werden.

Contrato - Vertrag. Contrato de Arrendamiento - Mietvertrag.

Contrato de obra - Werkvertrag.

Contrato de opción - Optionsvertrag. Dieser bindet den Verkäufer. Er gibt dem Käufer gegen Zahlung eines zumeist zehnprozentigen Optionsbetrages das Recht, innerhalb des Optionszeitraums die Option für ein Immobilienprojekt auszuüben.

Contrato privado de compraventa - privatschriftlicher Kaufvertrag, der bereits die Vertragsparteien bindet.

Declaración de Obra Nueva - Neubauerklärung. Diese ist in notarieller Form zu erklären, wenn das Grundstück bebaut worden ist.

Demanda - Klage. Denuncia - Strafanzeige.

Derecho de tanteo/retracto - Vorkaufs- und Rückkaufsrecht, das zum Beispiel Mietern zusteht, aber auch bei ländlichen Grundstücken zu berücksichtigen ist.

Embargo - Pfändung eines Grundstücks, wodurch das Verfügungsrecht des Inhabers betroffen ist.

Escritura Pública de Compraventa - Synonym für notariellen Kaufvertrag, wenngleich das Wort ,,Escritura" allein nur "öffentliche Schrift" bedeutet.

Expediente de dominio - Gerichtsverfahren zwecks Ersteintragung als Eigentümer eines im Grundbuch bisher nicht registrierten Grundstücks oder aber zur Korrektur der im Grundbuch zu gering angegebenen Grundstücksgröße.

Fianza - Kaution, Bürgschaft.

Finca - Liegenschaft, wird vielfach auch verwendet für ein bebautes Grundstück.

Hacienda - Finanzamt.

Herencia - Erbschaft.

Hipoteca - Hypothek. Die Grundschuld existiert nicht in Spanien.

IBI (Impuesto sobre bienes inmuebles) - Gemeindliche Grundsteuer.

Impuesto sobre Actos Jurídicos Documentados - Stempelsteuer, etwa bei einer Zusammenlegung oder Teilung von Grundstücken Impuesto de transmisiones patrimoniales Grunderwerbsteuer.

Impuesto municipal sobre el incremento del valor de los terrenos de naturaleza urbana - Gemeindliche Wertzuwachssteuer, mit dem populären Ausdruck ,,Plusvalía".

Impuesto sobre el patrimonio - Vermögensteuer (abgeschafft)

IPC - Preisindex für Konsumgüter, die Mieten werden in der Regel alljährlich dem IPC angepasst.

IRPF (auch kurz ,,Renta" genannt) - Einkommensteuer.

IVA (Impuesto sobre el valor añadido) - Mehrwertsteuer.

LAU (Ley de Arrendamientos Urbanos) - Spanisches Mietrechtsgesetz.

Licencia de obras - Bauerlaubnis.

Linderos - Grenzen eines Grundstücks.

NIE (Número de identificación de extranjeros) Ausländersteuernummer.

NIF (Número de identificación fiscal) - Steuernummer. No residente - Gebietsfremder mit Wohnsitz im Ausland aus spanischer Sicht.

Nota simple informativa - Unbeglaubigter Grundbuchauszug.

Notario - Spanische Urkundsperson. Zuständig u.a. für öffentliche Kaufverträge und Hypotheken.

Plusvalía - Gemeindliche Wertzuwachssteuer. Siehe auch ,,Impuesto sobre el incremento del valor de los terrenos de naturaleza urbana".

Poder - Vollmacht. Vielfach werden Objekte mittels Vollmachten verkauft oder gekauft (Poder para vender, Poder para comprar).

Precontrato - Vorvertrag.

Prescripción - Verjährung.

Propiedad Horizontal - Wohnungsund Geschäftsraumeigentum aufgrund des spanischen Gesetzes Nr. 49/1960

Ratificación - Genehmigung.

Registro de la Propiedad - Grundbuchamt.

Representante Fiscal - Steuerlicher Vertreter. -

Saneamiento - Gewährleistungsansprüche bei Mängeln der Kaufsache.

Segregación de Fincas - Abtrennung einer Parzelle vom Muttergrundstück.

Servidumbre - Dienstbarkeit, z.B. Wegerecht eines Dritten, etc.

Solar - Baugrundstück. Suelo rústico - Landwirtschaftlich nutzbarer Boden.

Suelo urbano - Städtischer Boden.

Suelo urbanizable - Urbanisierbarer Boden.

Suelo no urbanizable - Nicht urbanisierbarer Boden mit nur geringer Aussicht auf Bebauung und nur bei relativ großen Flächen.

Usufructo - Nießbrauch.

Valor catastral - Katasterwert. Der steuerlicher Wert des Objekts errechnet sich aus dem Katasterwert, multipliziert mit dem Erhöhungsquotienten der jeweiligen Gemeinde.

aus: Immobilienrecht A-Z; Dr. Burckhardt Löber & Fernando Lozano

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