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"Ausländer-Zertifikat" im handlichen Kartenformat

Ab 10. Oktober als praktische "Tarjeta".

Ausländer-Zertifikat als Tarjeta.

C/. Ciudad de Querétaro s/n, Palma |

Praktischer fürs Portemonnaie: Das sogenannte Ausländer-Zertifikat gibt es ab Montag, 10. Oktober, im handlichen Format als "Tarjeta", wie das spanische Innenministerium offiziell mitteilt. Bislang bekam jeder, der sich im Ausländer-Register eintragen ließ, ein grünes DIN-A4-Dokument ausgehändigt. Das neue Zertifikat hat Bankkarten-Format und passt in jede Geldbörse.

Das DIN-A4-Dokument bildete die Nachfolge für die Residenten-Karte, die im April 2007 abgeschafft worden war und bis dahin vielen als Ausweis gedient hatte. Allerdings:Als Ausweis ist die neue Tarjeta nicht zu verwenden; sie belegt lediglich - wie auch das DIN-A4-Dokument -, dass sich sein Besitzer ordnungsgemäß im Ausländer-Register eingetragen hat. Die Beantragung ist identisch.

So geht's: Jeder EU-Ausländer, der länger als drei Monate am Stück in Spanien lebt, muss sich ins Ausländerregister (Registro de Extranjeros) eintragen lassen. Das geht auf Mallorca nur beim Ausländeramt in Palma. Mitzubringen sind der Reisepass samt Kopie, das ausgefüllte Antragsformular (zweifache Ausführung). Dieses kann man hier vorab herunterladen (www.mpt.gob.es >>> Servicios >>> Extranjería >>> Modelos oficiales de solicitudes >>> Formular "Solicitud de certificado de registro de residencia comunitaria - EX18) .

Den Beleg, um die 10,20 Euro Gebühr bei einer Bank einzuzahlen, bekommt man vor Ort. Achtung: Wer im Register eingetragen ist, gilt in Spanien als Steuerinländer.

Hier kriegt man die neue Tarjeta: Ausländeramt (Extranjería): C/. Ciudad de Querétaro s/n, Palma, MO-FR 9-14 Uhr, Tel. 971-989170.

http://extranjeros.mtin.es.

Die neue Karte ist für neu Zugezogene bestimmt. Das DIN-A4-Blatt gegen die Tarjeta einzutauschen, ist unnötig und vorläufig auch nicht möglich: Beide Dokumente sind gleichwertig anerkannt. Ein Verlust muss mit polizeilicher Anzeige dokumentiert werden, bevor die neue Karte beantragt werden kann. Deutsche, die einen "handlichen" Ausweis möchten, können den deutschen Personalausweis beantragen.

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