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Als Rentner nach Mallorca auswandern – 
so gelingt das Vorhaben!

Wer seinen Lebensabend auf der Insel verbringen möchte, muss vor allem in Sachen Kranken- und Pflegeversicherung einiges beachten. Ein kleiner Leitfaden

Ruhestand am Meer. Wer träumt nicht davon? Doch wer als Deutscher so auf Mallorca leben möchte, sollte sich vorher gut informieren. | P. Lozano

| Palma, Mallorca |

Seniorinnen und Senioren, die nach Erreichung des Rentenalters ihren Lebensabend auf Mallorca oder den Nachbarinseln verbringen wollen, müssen insbesondere im Hinblick auf die Kranken- und Pflegeversicherung die richtigen Entscheidungen treffen, um im Bedarfsfall abgesichert zu sein.

Es ist der Traum vieler, nach Abschluss des Arbeitslebens in den sonnigen Süden überzusiedeln. Mallorca und die Balearen stehen dabei auf der Wunschliste ganz oben. Neben Wärme und Meer locken die Inseln mit einem Umfeld, in dem man vermeintlich auch ohne spanische Sprachkenntnisse seinen mediterranen Traum verwirklichen kann.

„Gestorías” vermitteln als Dienstleister zwischen Personen und Verwaltung, übernehmen die Anmeldung in Spanien und helfen bei der Beantragung von NIE-Nummer (Identifikationsnummer für Ausländer), „Empadronamiento” (Meldebescheinigung) und „Residencia” (Aufenthaltsgenehmigung). Ein spezielles Thema ist jedoch der Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung.

Rentner mit gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung

Eine weitverbreitete Fehlinformation ist, dass Rentnerinnen und Rentner ihre deutsche gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung aufgeben und sich in Spanien neu versichern müssen. Wer ausschließlich deutsche Rente bezieht, ist nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, eine deutsche Kranken- und somit automatisch auch eine deutsche Pflegeversicherung zu unterhalten. Hiervon ausgenommen sind Versicherte, die auch Einkünfte aus Erwerbstätigkeit oder Rente aus Spanien oder anderen Ländern beziehen.

Die deutsche Kranken- und Pflegeversicherung kann und darf also auf keinen Fall gekündigt werden. Die Versicherten behalten die bestehende Versicherungskarte, die auf der Rückseite zugleich Versicherungsschutz bei Reisen innerhalb der Europäischen Union bietet. Damit dieser Schutz bei dauerhafter Verlegung des Wohnsitzes auf die Balearen Bestand hat, fordert man bei seiner deutschen Versicherung das Formular S1 an. Damit kann auf den Balearen die spanische Versicherungskarte beantragt werden. Bei Inanspruchnahme von Leistungen bei Ärzten – erste Anlaufstelle sind hier immer die örtlichen Gesundheitszentren (PACS) oder öffentliche Krankenhäuser – rechnet dann die spanische Versicherung die Kosten intern mit der deutschen Versicherung ab.

Das Recht, jederzeit auch in Deutschland ärztliche Leistungen in Anspruch zu nehmen, besteht fort. Bis die spanische Versicherungskarte vorliegt, akzeptieren manche Ärzte auch die deutsche Karte und verrechnen direkt mit der deutschen Versicherung. In der Regel wird jedoch eine Privatrechnung gestellt, die vorverauslagt und dann zur Erstattung beim deutschen Versicherungsträger eingereicht werden muss. Achtung: Mehrkosten, die über den in Deutschland üblichen, gesetzlichen Verrechnungssätzen liegen, werden nicht übernommen.

Oft wünschen sich deutsche Rentnerinnen und Rentner eine Behandlung von deutschsprachigen Ärzten. In den örtlichen Gesundheitszentren (PACS) des staatlichen spanischen Gesundheitssystems ist dies kaum gegeben. Die öffentlichen Krankenhäuser haben einen Übersetzungsdienst, der jedoch nur in begrenztem Umfang zur Verfügung steht. Deutsch- oder englischsprachigen Service bieten Privatärzte und -kliniken, allerdings meist zu gehobenen Verrechnungsätzen. Hier empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung.

Rentner mit privater Kranken- und Pflegeversicherung

Für Rentnerinnen und Rentner, die bereits privat kranken- und pflegeversichert sind, ändert sich in der Regel wenig. Grundsätzlich gilt: Der Versicherungsvertrag ist daraufhin zu prüfen, ob der Leistungsanspruch auch bei Verlegung des Wohnsitzes nach Mallorca – also Spanien – fortbesteht. Dies ist innerhalb der EU meist der Fall. Es ist dann nicht erforderlich, die spanische Versicherungskarte zu beantragen. Die Rechnungen privater Ärzte und Kliniken werden privat abgerechnet und bei der deutschen privaten Krankenkasse eingereicht. Hinweis: In Spanien sind die Sätze der privaten Ärzte nicht (wie in Deutschland) per Gebührenordnung gedeckelt. Verrechnungssätze, die über denen deutscher Privatärzte liegen, können daher zu einem höheren Eigenanteil führen. Hier ist zu prüfen, ob sich der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung lohnt.

Rentner ohne Kranken- und Pflegeversicherung

Es gibt immer wieder Fälle, in den Rentnerinnen und Rentner, aus welchen Gründen auch immer, keinen Versicherungsschutz mehr haben. Hier ist die Einzelfallprüfung unerlässlich. Unter Umständen greift gemäß SGB V, § 5 Absatz 1 Nr.13 (Versicherungspflichtgesetz) die Versicherungspflicht gesetzlicher Krankenkassen, nach der die zuletzt zuständige Krankenkasse den Versicherten wiederaufnehmen muss. Oft führt dies jedoch zu erheblichen Problemen und langwierigen Verhandlungen mit den zuständigen gesetzlichen Kassen. Und private Krankenkassen sind grundsätzlich nicht verpflichtet, die einstmals Versicherten wieder aufzunehmen.

Wer keine andere Möglichkeit hat, einen Krankenversicherungsschutz zu erlangen, kann gegebenenfalls über den staatlichen Gesundheitsdienst IB Salut in einen recht günstigen Basistarif eintreten (convenio especial para la prestación de asistencia sanitaria).

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung folgt in Deutschland immer der Krankenversicherung. Sollte der Pflegefall auf den Balearen eintreten, so erhalten Versicherte auch hier – je nach Pflegegrad – Pflegegeld und Pflegehilfsmittel, jedoch keine Sachleistungen. Die Ermittlung des Pflegegrads erfolgt auf den Balearen durch autorisierte Fachkräfte des MdK (Medinizischer Dienst der Krankenkassen).

Private Zusatzversicherungen

Auf den Balearen bieten eine Reihe von Gesellschaften private Zusatzversicherungen an. Diese sind kein Ersatz für die deutsche Kranken- und Pflegeversicherung, sondern nur eine Ergänzung! Einige Versicherungen haben Beschränkungen bezüglich des Eintrittsalters. In der Regel werden Vorerkrankungen aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Diese Ausführungen stellen eine Information und keine Beratung dar. Jeder Fall ist unbedingt individuell abzuklären. Weitere Informationen finden Sie über die Seiten des Auswärtigen Amtes, in diesem Falle zur „Kranken- und Pflegeversicherung in Spanien”.

Die Autoren sind ehrenamtlich in der Stiftung Herztat tätig. Die 2017 gegründete Organisation engagiert sich in enger Zusammenarbeit mit der Deutschsprachigen Evangelischen Kirchengemeinde auf den Balearen für einsame deutsche Residenten im Seniorenalter.
Roland Werner ist einer der Gründer von Herztat. Schirmherrin der Wohltätigkeitsorganisation ist die bekannte deutsche TV-Moderatorin Birgit Schrowange. Infos zu Herztat im Internet gibt es unter www.herztat.de, Kontakt zur Organisation auf Mallorca per Mail unter mallorca@herztat.de oder telefonisch unter +34 634 041 668. Im Mallorca Magazin erschien zudem ein ausführliches Interview mit Charpentier und Werner.

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