Folgen Sie uns F Y T I R

Verbraucherschutz verhängt Strafe gegen Mietwagenfirma

Das Archivfoto zeigt eine Goldcar-Filiale in Palma de Mallorca. | Archiv Ultima Hora

Mallorca |

Wegen unlauterer Geschäftspraktiken sind gegen die auch auf Mallorca aktive Mietwagenfirma Goldcar Geldstrafen in Höhe von insgesamt zwei Millionen Euro verhängt worden. Zahlreiche Beschwerden lagen vor, nun schritt die italienische Wettbewerbsbehörde ein, teilte das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Deutschland am Montag mit.

Bei der Online-Buchung billig, wird der Mietwagen bei der Abholung plötzlich teuer, schilderte die in Kehl am Rhein ansässige Organisation ein Fallbeispiel. So hatte etwa eine Verbraucherin aus Nordrhein-Westfalen "diesen Ärger". Am Schalter der Mietwagenfirma Goldcar in Gran Canaria wurde sie zum Kauf eines zusätzlichen "Versicherungsschutzes" gedrängt. Knapp 200 Euro sollte sie dafür bezahlen. Die Verbraucherin lehnte ab. Trotzdem ließ der Mitarbeiter nicht locker. Um das Fahrzeug zu erhalten, gab sie schließlich nach und zahlte.

Der aggressiven Bewerbung von Zusatzprodukten durch Goldcarwurde nun ein Riegel vorgeschoben, teilte die EVZ weiter mit. Wie die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM feststellte, werde dem Kunden weder der Leistungsumfang noch der Preis der angebotenen Zusatzprodukte klar und deutlich beschrieben. Auch die Bestimmungen zur Betankung des Fahrzeugs bei der Rückgabe wurden von den Wettbewerbshütern nicht akzeptiert.

Die AGCM befand, dass das Unternehmen durch sein Gebaren die schwächere Position des Verbrauchers auf unzulässige Art und Weise ausnutzt und verhängte Geldstrafen von insgesamt zwei Millionen Euro gegen Goldcar Italien und Goldcar Spanien.

Die EVZ rät in diesem Zusammenhang:

· Wenn Sie unter Druck gesetzt werden, meiden Sie den Anbieter.

· Ist das Fahrzeug für Sie unverzichtbar, sollten Sie nur unter Vorbehalt zahlen. Vermerken Sie auf dem Vertrag, dass Sie mit der Zahlung nicht einverstanden sind und Sie sich vorbehalten, dass Geld später zurückzufordern. Notieren Sie sich zusätzlich den Namen des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin und reklamieren Sie so schnell wie möglich per E-Mail bei der Unternehmenszentrale.

· Ist Ihre Reklamation nicht erfolgreich, sollten Sie sich an Ihr Kreditkartenunternehmen wenden. Verlangen Sie dort die Rückbuchung (Chargeback) des Betrages. Gute Chancen haben Sie, wenn Sie nachweisen können, dass Sie zur Zahlung gedrängt wurden. Hierbei kann der Verweis auf die Entscheidung der italienischen Aufsichtsbehörde helfen.

· Für Urlauber in Spanien: Hier gibt es das offizielle Beschwerdeformular „Hoja de Reclamacion“, das Ihnen der Autovermieter auf Wunsch aushändigen muss. Schicken Sie es ausgefüllt an die zuständige Behörde, damit Ihrer Beschwerde nachgegangen werden kann. Oft aber reicht es schon aus, das „Hoja de Reclamacion“ zu verlangen, um zu seinem Recht zu kommen.

Bei Problemen hilft Ihnen Ihr EVZ Deutschland weiter. Mehr Informationen finden Sie auch in der Broschüre „Per Mietauto durch Europa“.

Zum Thema
Meistgelesen