Wer einige Regeln beherzigt, der kann auf Nummer sicher gehen. Um beim Buchen einer Ferienimmobilie im Internet nicht übers Ohr gehauen zu werden, sollte man zunächst das Angebot kritisch prüfen. Worauf man besonders achten sollte, hat der Verband Deutscher Ferienhausagenturen (VDFA) in einer Ratgeberliste zusammengefasst.
1. Informationen
Bei seriösen Anbietern können Sie sich vorab umfangreich informieren. Sowohl im Internet als auch telefonisch. Erst bei einer konkreten Anfrage wird nach persönlichen Daten gefragt.
2. Mindestangaben bei Agenturen und Privatanbietern
Auf der Internetseite muss mindestens ein Impressum mit Angabe der vollständigen Adresse, einer E-Mail-Adresse, einer Telefonnummer bei Privat und zudem mit Namen des Geschäftsführers oder Inhabers der Agentur, die Steuernummer und die Handelsregistereintragung vorhanden sein. Außerdem sind bei einem seriösen Anbieter auch die Geschäftsbedingungen vorhanden und einfach zu lesen beziehungsweise auszudrucken und abzuspeichern.
3. Mindestangaben auf Online-Portalen
Bei jedem angebotenen Feriendomizil auf der Online-Plattform sollten die vollständige Adresse und alle Kontaktdaten des Anbieters angegeben sein. Vorsicht, wenn nur eine E-Mail-Adresse oder eine Handy-Nummer genannt wird - in diesem Fall rät der VDFA dringend von einer Buchung ab!
4. Sichere Web-Seiten & Datenschutz
Wer im Internet seine persönlichen Daten angeben muss, sollte darauf hingewiesen werden, dass diese vertraulich behandelt werden. So kann ein Browserfenster mitteilen, dass ein geschütztes Dokument angefordert wurde. Bei einer verschlüsselten Seite wird im Browser https:// angezeigt.
5. Ausländische Anbieter
Wer bei einer ausländischen Agentur bucht - Adresse und Impressum nach Landes-Angabe prüfen - lässt sich auf das dortige Recht ein. Reklamationen können in manchen Ländern sehr langwierig und kostspielig werden. Auch gelten in Bezug auf die Abwicklung einer Buchung teilweise völlig verschiedene Länder-Vorschriften.
6. Buchung
Bei einer Buchung per E-Mail oder Internet schreibt das Gesetz vor, dass Sie unverzüglich eine Bestätigung per E-Mail oder auf dem PC-Monitor erhalten, dass diese Buchung eingegangen ist. Die Buchungsbestätigung selbst erhalten Sie einige Zeit später schriftlich, entweder per Post, per E-Mail oder per Fax. Lesen Sie vor einer Buchung auf alle Fälle die Geschäftsbedingungen genau durch.
7. Preise
Vorsicht bei pauschalen Zusatzkosten zum Reise-/Mietpreis. 50 Euro pauschal pro Woche für Strom zu kassieren, ist rechtswidrig. Entweder sind diese Kosten im Gesamt-Mietpreis enthalten oder die Zusatzkosten müssen exakt nach Verbrauch abgerechnet werden.
8. Bezahlung
Geben Sie für die Zahlung per Kreditkarte die Kartennummer nur dann ein, wenn die Verschlüsselung der Daten (zum Beispiel SSL-Codierung) gewährleistet wird. Vielfach können Sie auch nur die letzten Ziffern Ihrer Kreditkarte im Internet angeben, die komplette Kreditkarten-Nummer übermitteln Sie dann telefonisch oder per Fax. Oder die Nummer wird nur per Telefon übermittelt. Achten Sie auf eine relativ geringe Anzahlung (maximal 30 Prozent des Gesamtpreises). Leisten Sie die Zahlung erst dann, wenn Sie den Original-Sicherungsschein (bei Veranstaltern) erhalten beziehungsweise den Namen des Anbieters erfahren haben (bei Vermittlern). Es muss eindeutig geklärt sein, wer Veranstalter, Vermittler oder Leistungsträger ist.
9. Telefonnummer
Vorsicht bei Telefonnummern mit der Vorwahl 0190: Sie sind teuer. Besser sind ortsgebundene oder kostenfreie Telefonnummern (0800-Nummern). Auf alle Fälle muss die Höhe der Verbindungsentgelte angegeben werden.
10. Seriöse Anbieter
Wenn Sie sich bei einem deutschen Ferienhaus-Anbieter unsicher sind, suchen Sie nach Referenzen. Diesbezüglich kann jeder beim VDFA nachfragen. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie im Reisebüro oder bei dem Ferienhausverband VDFA angeschlossenen Ferienhausagenturen buchen. Achten Sie auf das VDFA-Logo oder fragen Sie bei der Agentur nach, ob diese VDFA-Mitglied ist.
11. Absicherungen vor Insolvenz
Ferienhaus-Veranstalter sollten einen Sicherungsschein (Original) ausgeben und damit den Kunden vor Insolvenz-Folgen absichern. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und im Internet muss auf diese Absicherung hingewiesen werden. Der Sicherungsschein wird mit der Buchungsbestätigung an Sie geschickt. Sie sollten den Sicherungsschein auf alle Fälle besitzen, bevor Sie etwas bezahlen. Bei Unsicherheit scheuen Sie sich nicht, bei der Versicherung anzurufen und nach dem Unternehmen zu fragen.
12. Qualität
Achten Sie auf Qualitätssiegel (VDFA- Mitgliedschaft, TÜV, Trusted Shops) und rechtliche Prüfungen, die seriöse Anbieter gerne und freiwillig in regelmäßigem Abstand durchführen lassen.
Weitere Infos finden Sie hier: http://www.vdfa.de/