Kühlen Kopf bewahren - Unfallstelle sichern
Wer in einen Unfall verwickelt ist, steht oft unter Schock - oder hat zumindest einen gehörigen Schrecken in den Gliedern sitzen. Nicht die besten Voraussetzungen für bedachtes Handeln. Gerade darauf aber kommt es an, wenn es gekracht hat.
Ganz besonders, wenn man sich im Ausland aufhält. Dabei sind die Verhaltensregeln auf Mallorca nicht viel anders als in Deutschland. Unabhängig von der Schwere des Zusammenstoßes sollte man zunächst die Unfallstelle absichern, um nachfolgende Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Also: Warnweste an, Warndreieck aufgestellt.
Hilfe leisten
Dann gilt es, Hilfe zu leisten. Dazu verpflichtet die spanische Straßenverkehrsordnung nicht nur Unfallbeteiligte, sondern auch Unfallzeugen. Gibt es Verletzte, muss man zumindest Polizei und Rettungskräfte verständigen (per Notruf 112).
Polizei rufen
Gibt es nur Blechschaden und sind sich die Beteiligten über den Hergang des Unfalls einig, muss die Polizei nicht extra bemüht werden. Gemeinsam sollte man nun möglichst sofort schriftlich festhalten, wie es zum Unfall kam. Am besten mit Hilfe des EU-Unfallberichtes. Das europaweit einheitliche Formular bekommt man von seinem Versicherungsunternehmen und dient zur reibungslosen Abwicklung der Rechtsansprüche. Dafür müssen alle beteiligten Parteien das Dokument unterzeichnen. „Das ist in keinem Fall ein Schuldeingeständnis", betont eine Sprecherin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. „Man sollte allerdings nur unterschreiben, wenn der Hergang tatsächlich so beschrieben ist, wie er wirklich war."
Eine Schuld am Unfall sollte man keinesfalls schriftlich anerkennen, rät der ADAC. Dies ist Sache der Versicherungsunternehmen. Jeder Unfallbeteiligte bekommt nun eine Kopie des Formulars, die er bei seiner Versicherung einreicht (innerhalb einer Woche). Wichtig: Laut spanischer Straßenverkehrsordnung sind alle Unfallbeteiligten verpflichtet, den jeweils anderen ihre persönlichen Daten mitzuteilen. Den EU-Unfallbericht gibt es auch im Internet zum Ausdrucken. Zum Beispiel hier: http://www.gdv-dl.de/ (>>>Infocenter >>>Publikationen). Auf Spanisch heißt der Unfallbericht „parte de accidente".