Das war wahrlich ein teurer Griff zum Handy: Weil er während einer Autofahrt in Peguera das Handy benutzt hat, soll Wolfgang Ringkloff aus Sineu nun gleich zweimal Strafe bezahlen. Den Strafzettel der Polizei hat er bereits berappt: 100 Euro wurden fällig. Im Mai forderte ihn zudem die Gemeinde Calvià auf, seine Schuld zu begleichen.
Das will der 67-Jährige nicht hinnehmen. Er legte Beschwerde ein und sprach im Rathaus vor. "Es hieß, der Fall sei erledigt." Bei einer MM-Anfrage vor einigen Wochen in der Gemeinde sagte der Pressesprecher, dass man dieses "Missverständnis aus der Welt räumen" werde. Ringkloff vereinbarte einen Termin mit einem Rathausmitarbeiter, der nie zustande kam. Der Mann sei seitdem nicht mehr zu erreichen gewesen.
Vor einigen Tagen flatterte dann ein dreiseitiger Brief ins Haus - komplett in katalanischer Sprache verfasst. "Den musste ich erst einmal verstehen." Er sei nach 15 Jahren auf der Insel zwar brockenweise der Sprache mächtig, auf Unverständnis stieß das Schreiben dennoch: "Schließlich habe ich mit den Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung immer Castellano gesprochen." In dem Schreiben wurde Ringkloff angeboten, den verminderten Strafsatz zu zahlen, um so die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen. Auf seine Beschwerde ging man nicht ein.
Auf erneute Anfrage von MM wollte sich im Rathaus Calvià niemand zu dem Einzelfall äußern. Auch die Verkehrsbehörde Tráfico gab keine Stellungnahme ab. Der Betroffene solle einen Termin vereinbaren, und dann könne man schauen, wo der Fehler liegt und ob eventuell ein doppelter Bescheid verschickt wurde, hieß es. Der Guardia Civil sei kein Fall bekannt, in dem ein Strafzettel doppelt bezahlt werden sollte.
Ringkloff setzt nun erneut ein Schreiben an die Gemeinde auf, den Strafzettel bezahlt er nicht zum zweiten Mal. "Der Amtsschimmel wiehert wieder."
Knöllchen aus dem Urlaub:
Auch Touristen werden für Strafzettel zur Kasse gebeten
Die Zeiten, als sich Mallorca-Urlauber mit einem unbezahlten Knöllchen aus dem Staub machen konnten, sind vorbei. 2010 trat das EU-Abkommen zur Vollstreckung von Bußgeldern in Kraft. Die Behörden erhalten seitdem Zugriff auf Halterdaten in den jeweiligenHeimatländern.
Geahndet wird Bußgeld ab einer Höhe von 70 Euro. Das Bundesamt für Justiz in Bonn prüft und führt die Vollstreckungen durch – und auch nur das, teilt der ADAC mit. Schreiben von Inkassobüros sind somit unwirksam, da sie über keine Handhabe verfügen. Sie setzen darauf, dass Verkehrssünder freiwillig zahlen.
Auch die Schreiben, die Falschparker und Zu-Schnell-Fahrer in Palma seit 2012 von der Firma Nivi Gestiones S.L. bekommen, sind außerhalb Spaniens ohne Wirkung. Die Stadt hat das Unternehmen seit dieser Zeit mit Vollstreckungsaufgaben betraut. Auch Calvià,Manacor und Sóller gehen derartig vor.
Mietwagenunternehmen unterdessen schicken Kunden den Strafzettel nach oder buchen den Betrag von der Kreditkarte ab und erheben laut Geschäftsbedingungen dafür eine Gebühr.
Problematisch kann es für säumige Zahler allerdings beim nächsten Mallorca-Urlaub werden. In Spanien gilt eine vierjährige Verjährungsfrist, gerät der Fahrer innerhalb dieser Zeit in eine Polizeikontrolle, kann das Bußgeld nachgefordert werden. Der Führerschein kann übrigens nur direkt vor Ort eingezogen werden, auch die Punkte in Flensburg bleiben bei Vergehen auf Mallorca unberührt.
(aus MM 35/2015)