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Absurdes Wahlgesetz diskriminiert Auslandsdeutsche

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„Gesetze sind wie Würste, man sollte besser nicht dabei sein, wenn sie gemacht werden“, lautet ein bekanntes Bismarck-Zitat. Das scheint bis heute so geblieben zu sein, wenn man an das neue Bundeswahlgesetz denkt, das Deutsche nach 25 Jahren fern der Heimat vom Wählen ausschließt. Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit und von juristischen Gutachtern ist im Hinblick auf Auswanderer ein unglaublich kompliziertes Machwerk entstanden, das elementare Bürgerrechte beschneidet.

Ein Bezug zu den politischen Verhältnissen in Deutschland muss schriftlich begründet werden, will man überhaupt noch ins Wählerregister aufgenommen werden. Und es kommt noch dicker: „Eine rein passive Kommunikationsteilnahme, etwa durch den Konsum deutschsprachiger Medien im Ausland, genügt nicht“, lassen die Konsulate per Rundmail wissen. Wer ein Parteibuch hat oder vielleicht Ehrenmitglied im DLRG ist, darf dagegen wählen: Ausdrücklich bevorzugt werden Personen mit Engagement in deutschen „Verbänden, Parteien und Organisationen“. Offenbar streben unsere Volksvertreter per Vereinsmeierei die Bildung einer deutschen Willensnation an. Vielleicht eine gut gemeinte Alternative zum reinen Abstammungsprinzip – aber dennoch absurd.

Mit dem handwerklich schlecht gemachten neuen Gesetz dürfen jetzt zwar Deutsche auf Antrag wählen, die noch nie in der Bundesrepublik gelebt haben, etwa zwei Frauen aus Luxemburg, die vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hatten und damit die Neuregelung anstießen. Ausgeschlossen sind dagegen einige Menschen mit deutschen Eltern, die in Deutschland aufgewachsen sind, dort studiert und gearbeitet haben, deutsch sprechen, denken und schreiben und sich deswegen als Deutsche fühlen.

Liebe Abgeordnete, macht es doch einfach so wie die anderen in Europa: Wer einen entsprechenden Pass hat, sollte uneingeschränkt in seiner Heimat abstimmen dürfen. Vielleicht interessiert auch der von Deutschland ratifizierte Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, wonach jeder Mensch über 18 Jahre das Recht hat, zu wählen und gewählt zu werden.

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