Der Gesetzentwurf zur Regulierung des Ferienwohnungsmarktes ist vor allem eines: ein Papier gewordener Beleg dafür, dass es sich um ein sehr komplexes Thema handelt, das einfache Lösungen ausschließt.
Der große Wurf scheint Tourismusminister Biel Barceló nicht gelungen. Und die heißeste Kartoffel, nämlich die entscheidende Frage, wo Ferienwohnungen vermietet werden dürfen, hat er weitergereicht – an Gemeinden und Inselräte sowie an die Eigentümergemeinschaften von Wohnanlagen. Ankündigungen, dass das Gesetz noch im Sommer 2017 in Kraft treten soll, dürfen damit getrost als Wunschtraum tituliert werden.
Vor allem die Sache mit den Eigentümergemeinschaften birgt Sprengstoff. Wer schon das Vergnügen hatte, solchen Versammlungen beizuwohnen, kann erahnen, wie es in Debatten darüber, ob die Vermietung erlaubt werden soll oder nicht, zugehen wird. Die Vereinigung der Verwalter von Wohnanlagen befürchtet „Aufstände“. Die kennen ihre Pappenheimer.
Auch rein rechtlich ist dieser Passus umstritten. Angenommen, im Wohngebiet von Herrn X. ist das Vermieten von Ferienwohnungen erlaubt. Kann es dann sein, dass die Nachbarn von Herrn X. darüber entscheiden dürfen, ob er sein Eigentum vermieten und damit eine gute Rendite erwirtschaften kann? Die Anwälte reiben sich schon jetzt die Hände.
Ein neues Ferienmodell regulieren, Touristenströme lenken, soziale Gerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt schaffen, den Nachbarschaftsfrieden in Wohnanlagen erhalten – all das soll das neue Gesetz können. Ein bisschen viel verlangt. Seinen Autoren kann man zugutehalten, dass man bisher wenige konkrete Alternativ-Vorschläge gehört hat, nur extreme Positionen. Etwa die von der Umweltgruppe GOB, die einen kompletten Genehmigungsstopp für Ferienwohnungen fordert.
So einfach geht es nicht. Der Tourismus ist Wandlungen unterworfen, Urlaub in Ferienwohnungen „in“. Selbst Mallorca kann es sich nicht lange leisten, am Markt vorbeizuproduzieren.