Die spanische Regierung hat einige Änderungen am Dekret zur Ausgangssperre vorgenommen. Unter anderem gilt ab sofort, dass Menschen beim Verlassen ihrer Wohnung allein unterwegs sein müssen. Wie bisher dürfen sie sich zur Arbeit und zum Einkaufen begeben.
Die Begleitung ist dagegen erlaubt im Fall von Minderjährigen, alten Menschen und Behinderten.
Was das Fahren mit Autos angeht, so muss man sich darin als Fahrer allein aufhalten. Hat man es jedoch mit einer abhängigen Person wie etwa einem Kind oder einem kranken Senior zu tun, so darf diese mitfahren. Die Begleit-Person muss aber hinten sitzen, beide müssen Masken tragen.
Zudem stellte die Regierung noch einmal klar, dass Parks, Strände und Naherholungsgebiete weiterhin komplett tabu sind.
Friseure dürfen zwar weiterhin ihre Läden nicht öffnen, aber Hausbesuche machen. Dies gilt ausschließlich für körperlich eingeschränkte Personen und betrifft nur das Haarewaschen.
Tierarztpraxen und -kliniken bleiben unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen weiterhin geöffnet.