Bis zu drei Kinder eines Haushalts dürfen ab Sonntag, 26. April, in der Zeit von 9.00 Uhr bis 21.00 Uhr für eine Stunde in Begleitung eines Erwachsenen oder eines älteren Geschwisters nach draußen gehen. Die maximale Entfernung zum Wohnort soll einen Kilometer nicht überschreiten.
Die Kinder dürfen rennen, springen und sich frei bewegen; sie dürfen mit Rollern und Spielsachen spielen, die kein gemeinsames Spiel mit Kindern anderer Haushalte implizieren. Die vorgeschriebenen Abstandsregeln zu anderen Menschen sollen dabei eingehalten werden.
Im ersten Vorstoß am Dienstagmittag (21.4.) hatte die Regierung vorgeschlagen, dass Kinder bis 14 Jahre als Auflockerungsmaßnahme der Ausgangssperre ihre Eltern beim Einkauf begleiten dürften. Dies sorgte für viel Kritik vor allem von Seiten der Eltern, woraufhin die Regelung angepasst wurde. Die Regierung entschuldigte sich bei den Kindern für dieses "Hin-und-Her".
(aktualisiert um 11.57 Uhr)