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Was in Phase 2 am Strand und im Schwimmbad erlaubt ist

Auch am Strand gilt ein Mindestabstand von zwei Metern. | Archiv

| Mallorca, Balearen |

In Phase 2 des Corona-Ausstiegsplans wird sich für Strände und Schwimmbäder auf Mallorca einiges ändern. Dies geht aus dem am Samstag veröffentlichten Regierungs-Bulletin hervor,

Die zweite Phase des Corona-Exits beginnt - sofern die Infektionszahlen weiterhin niedrig bleiben - am 25. Mai. Auf Formentera wurde sie bereits am Montag, 18. Mai, eingeläutet.

Dies sind die Neuerungen:

Strände:

- Strandaufenthalte inklusive Baden, Plantschen und Sonnen sind wieder erlaubt. Aber auch für den Weg zum und für den Aufenthalt am Strand gilt ein Sicherheitsabstand von mindestens zwei Metern. Ist dies nicht möglich, muss auf alternative Schutzmaßnahmen zurückgegriffen werden.

- Wassersport ist gestattet, solange er allein und ohne Körperkontakt mit anderen Menschen ausgeübt wird. Voraussetzung ist auch hier ein Mindestabstand von zwei Metern.

Schwimmbäder:

- Freizeitbäder werden wieder geöffnet und sind jedem zugänglich. Allerdings bleibt die Besucherzahl auf 30 Prozent der vollen Kapazität beschränkt. Ein Sicherheitsabstand von zwei Metern muss in jedem Fall gewährleistet sein.

- Der Zutritt erfolgt nur nach Terminvergabe durch den Betreiber des Bads. Schwimmbäder dürfen nur innerhalb festgelegter Zeitspannen genutzt werden.

- Vor der Öffnung der Einrichtungen muss eine Desinfektion erfolgen, das gilt verstärkt für Umkleidekabinen, Schließfächer und Toiletten. Die verwendeten Desinfektionsmittel müssen der EU-Norm 528/2012 entsprechen.

Die Desinfektion der Freizeitbäder muss täglich erfolgen. Oberflächen wie Türgriffe oder Geländer, die besonders häufig angefasst werden, müssen mindestens dreimal täglich gereinigt werden.

- Die Nutzung der Duschen im Umkleidebereich ist nicht gestattet.

(mais)

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