Die Landesregierung von Mallorca und den Nachbarinseln hat die Maskenpflicht verschärft. Das neue Regelwerk gilt seit Montag.
Masken müssen von allen ab sechs Jahren auf Straßen oder Plätzen ab sofort auch dann getragen werden, wenn der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Ab dem 20. Juli beginnt die Polizei damit, Bußgeldbescheide auszustellen. Die Strafen sollen bis zu 100 Euro betragen. Allerdings wurden die Ausnahmen großzügig gestaltet.
- Sitzt man am Strand oder am Hotelpool, kann man die Maske ablegen.
- Wandert man in der freien Natur außerhalb von Dörfern oder Städten, so darf man sich ebenfalls maskenlos bewegen.
- Unternimmt man einen Spaziergang auf einem Weg oder einer Promenade am Meer, so gilt dort die Maskenpflicht ebenfalls nicht. Auch der Uferbereich an der berühmten Playa de Palma gehört selbstredend dazu.
- In Restaurants oder Bars darf die Maske ebenfalls neben dem Benutzer ruhen. Zwischen den Bissen und Schlucken muss das Utensil nicht immer wieder aufgesetzt werden. Anfänglich war vorgeschrieben worden, die Maske aufzulassen, solange man keine Speisen und Getränke hat, diese Regelung gilt nun doch nicht mehr.
- Wer raucht, darf die Maske ebenfalls ablegen.
- Treffen sich Jugendliche unter 16 Jahren mit Menschen, die sie gut kennen, brauchen sie ebenfalls keine Masken tragen.
Nicht nur auf Straßen oder Plätzen, sondern auch an folgenden weiteren Orten muss die Maske getragen werden:
- In Kinos oder Theatern muss sie aufgesetzt werden, sofern man nicht gerade trinkt oder isst.
- In öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen oder Flugzeugen gilt schon länger die Maskenpflicht. Das gilt auch für den berühmten historischen Zug nach Sóller und für Ausflugsboote etwa von Port de Sóller nach Sa Calobra.
Die Regional-Regierung regelt auch die Höchstzahl von Besuchern und Teilnehmern bestimmter Veranstaltungen neu:
- An Hochzeiten dürfen höchstens 250 Personen teilnehmen. Insgesamt sind lediglich 75 Prozent der in normalen Zeiten diesen Ereignissen beiwohnenden Personen erlaubt.
- An sonstigen Familienfeiern dürfen nur allerhöchstens 70 Menschen im Freien und 30 in geschlossenen Räumen teilnehmen.
- Bei Konzertveranstaltungen dürfen höchstens 30 Musiker mitmachen.
- Auf Spielplätze dürfen nur 50 Prozent der in normalen Zeiten üblichen Kinder rauf.