Mit neuen Restriktionen will die Regierung von Mallorca und den Nachbarinseln das außer Kontrolle geratene Corona-Geschehen unter Kontrolle bringen. Diese richten sich vor allem gegen junge feierfreudige Menschen, die sich zurzeit nachts zu Trinkgelagen treffen und sich dort anstecken.
Zwischen 1 Uhr nachts und 6 Uhr morgens ist Personen aus unterschiedlichen Hausständen künftig untersagt, sich zu treffen, wie Regierungssprecher und Tourismusminister Iago Negueruela ausführte. Geplant ist, dass diese Maßnahme am Samstag, 24. Juli, in Kraft tritt. Zuvor muss das Oberste Gericht der Balearen, das "Tribunal Superior der Justicia", grünes Licht geben, da hier Grundrechte eingeschränkt werden sollen. Dafür müssen die Restaurants und Bars bereits um 1 Uhr statt um 2 Uhr nachts schließen, was bereits ab Donnerstag gilt.
Mit der vom Kabinett beschlossenen Maßnahme soll eine nächtliche Ausgangssperre umgangen werden. Diese war vom Obersten spanischen Gericht in Madrid vor einigen Wochen für illegal erklärt worden.
Wer an nächtlichen Trinkgelagen und illegalen Partys teilnimmt, wird zudem stärker zur Kasse gebeten. 1000 Euro müssen Personen bezahlen, die zu sogenannten "Botellones" und Festenzusammenkommen. Bei Minderjährigen werden die Eltern zur Kasse gebeten. Sollte es sich bei einem "Botellón"-Teilnehmer zudem um einen engen Kontakt zu einem positiv Getesteten handeln, werden 2000 Euro fällig. Nimmt eine positiv getestete Person an so einer Zusammenkunft teil, muss sie 5000 Euro bezahlen.
Im Bereich illegaler Feste wird zudem der Bußgeldkatalog erweitert: Organisatoren drohen künftig Strafen von bis zu 100.000 Euro. Die Behörden können jetzt auch gegen Eigentümer von Immobilien vorgehen, die diese anderen für Partys überlassen: Sollten sie verschweigen, wem sie ihren Grund und Boden übergeben haben, drohen auch ihnen mindestens 100.000 Euro Strafe.
Hinzu kommt, dass in Restaurants auf den Terrassen ab Donnerstag statt wie bisher zwölf nur noch acht Personen an den Tischen sitzen dürfen. Im Inneren dürfen das nur noch maximal vier statt sechs Personen tun.
Die Maßnahmen waren zuvor mit Arbeitgeberverbänden aus der Gastronomie-Branche abgesprochen worden und werden von diesen ausdrücklich begrüßt. Eine Verschärfung der Maskenpflicht, über die Lokalmedien spekuliert hatten, wird es nicht geben. Es bleibt dabei, dass bei einem Abstand über 1,5 Meter die Maske draußen abgenommen werden darf.
Für größere Veranstaltungen wurden ebenfalls Regeländerungen beschlossen: Höchstens 2500 Personen (bisher 5000) dürfen ab Donnerstag in Außenbereichen kulturellen und sportlichen Veranstaltungen beiwohnen. Was Strände und Parks anbelangt, so müssen diese statt wie bisher um 0 Uhr bereits um 22 Uhr menschenleer sein. Am nächsten Morgen dürfen sie dann ab 6 Uhr wieder betreten werden.