Die Corona-Regeln auf Mallorca sind angesichts der trubeligen Vorweihnachtszeit wieder verschärft worden. Seit Samstag gilt dies für Restaurants (siehe Restaurantbesuch). Hier eine Auflistung, aber nicht für Bars. Stand: 9. Dezember.
Einreise nach Mallorca
Wer aus Deutschland nach Mallorca kommt, braucht ein negatives Corona-Testergebnis, wenn er ungeimpft oder nicht vollständig geimpft ist. Diese Maßnahme gilt für alle ab zwölf Jahre. 48 Stunden vor Ankunft muss ein Gesundheitsfragebogen ausgefüllt werden, wo angekreuzt werden muss, ob man über ein negatives PCR-Testergebnis verfügt oder nicht. Die sogenannte Passenger Location Card kann online über das Portal „Spain Travel Health” (www.spth.gob.es) des spanischen Gesundheitsministeriums, beziehungsweise die App „SpTH” eingereicht werden. Jeder Reisende – bei Kindern übernehmen das die Eltern – muss ein separates Formular ausfüllen. Anzugeben sind Name, Pass- und Flugnummer, das Ankunftsdatum und eine Mailadresse. Danach werden Fragen zur Gesundheit gestellt. Bei der Einreise wird die Temperatur gemessen und der Passagier auf Krankheitsanzeichen angeschaut.
Vollständig Geimpfte brauchen, wenn sie 14 Tage nach der zweiten Dosis aus dem Ausland einreisen, kein negatives Testergebnis mehr am Flughafen vorzeigen.
Was Einreisen aus dem Inland anbelangt, so wurden sämtliche Gesundheitskontrollen inzwischen aufgehoben.
Einreise nach Deutschland
Mallorca gilt für Deutschland momentan nicht als Hochrisikogebiet. Damit fällt die Quarantänepflicht für un- und nicht vollständig geimpfte Urlaubsrückkehrer weg. Sämtliche in Deutschland einreisende Personen müssen kein Online-Anmeldeformular auszufüllen, für die Geimpften und ehemals Kranken genügen der EU-Covid-Pass beziehungsweise ein Genesenen-Dokument. Für alle anderen besteht die Testpflicht weiter: Die Fluglinien verweisen auf Testmöglichkeiten auf der Insel, für die Kosten muss man selbst aufkommen.
Corona-Stufensystem
Es gelten fünf Gefahren-Niveaus auf den Balearen, von null bis vier, der höchsten Risiko-Stufe. Auf Mallorca gilt derzeit als hoch. Richtungsweisend sind die 14-Tage-Inzidenz auf 100.000 Einwohner, der Anteil der über 65-Jährigen unter den Kranken, die Positivitätsrate und die Auslastung der Krankenhäuser.
Maskenpflicht
Im Freien kann man dann auf das Utensil verzichten, wenn ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Es ist Pflicht, immer eine Maske bei sich zu führen. In öffentlichen Innenräumen wie Supermärkten oder Bussen gilt weiterhin die Maskenpflicht. Verstöße werden mit bis zu 100 Euro Bußgeld geahndet.
Abgeriegelte Orte
Auf Mallorca gibt es im Augenblick keine abgeriegelten Orte. Diese Möglichkeit behält sich die Regionalregierung in Extremfällen aber weiterhin vor.
Restaurantbesuch
Seit Samstag, 4. Dezember, müssen Wirte von Restaurants, die über 50 Gäste fassen, den QR-Code des EU-Impfzertifikats abrufen. Das gilt auch für Hotelrestaurants. Wer weder geimpft, genesen noch getestet ist, darf nicht mehr in die Innenräume. Wirten, die diese Anweisungen missachten, drohen hohe Bußgelder. Gastbetriebe mit Barlizenz sind ausgenommen, auch Schnellrestaurants wie McDonalds. Gastronomiebetriebe dürfen ihre Außenbereiche und Innenräume bis 100 Prozent belegen. Sowohl im Innen- als im Außenbereich gibt es keine Begrenzung für die Gäste, die an einem Tisch sitzen dürfen. Der Verkauf von alkoholischen Getränken in Geschäften ist zwischen 21.30 und 8 Uhr morgens verboten.
Restaurants und Cafés dürfen maximal bis 2 Uhr öffnen. Es ist erlaubt, sich an die Bar zu setzen. Wer rauchen will, muss eine Gastroterrasse nach wie vor verlassen und darf sich dann nicht bewegen.
Hotels
Zahlreiche Hotels sind auf Mallorca geöffnet. Hotelrestaurants dürfen wie auch alle anderen Restaurants bis 2 Uhr zugänglich sein. Spas und Innenpools der Hotels sind geöffnet.
Geschäfte und große Einkaufszentren
Die Besucherkapazität ist auf 100 Prozent festgelegt. Geöffnet werden darf höchstens bis Mitternacht.
Private Treffen
Es gelten seit 27. September keine Restriktionen mehr.
Party- und Nachtleben
Seit Anfang Oktober dürfen Pubs (also Bars mit Musik) bis 4 Uhr öffnen, das Tanzen ist dort allerdings nicht erlaubt. Diskotheken wurden am Freitag, 8. Oktober, wieder geöffnet. Sie dürfen bis 5 Uhr nachts zugänglich sein. Beim Tanzen gilt Maskenzwang, das Trinken auf der Tanzfläche ist nicht erlaubt, am Tresen darf man sich nicht längere Zeit aufhalten. Botellones (nächtliche Trinkgelage vor allem junger Leute unter freiem Himmel) sind weiter streng verboten, die Polizei kontrolliert verstärkt.
Rauchen
Ist ein Sicherheitsabstand von zwei Metern gewährleistet, darf im öffentlichen Raum Tabak konsumiert werden.
Strände
Diese dürfen seit dem 27. September rund um die Uhr betreten werden.
Spielsalons
Diese können öffnen.
Sport
Uneingeschränkt große Gruppen im Freien möglich. Innenbereiche: 100 Prozent Auslastung, maximal 500 Personen, Maskenpficht. Draußen: 1000 Personen. Umkleideräume: 100 Prozent Auslastung. Wettbewerbe: Fußballstadien können bis mindestens zum 31. Oktober wieder zu 100 Prozent gefüllt werden. In Basketballarenen sind es 80 Prozent. Dabei besteht strenge Maskenpflicht, die Zuschauer dürfen weder essen noch trinken.
Wanderhütten
Die staatlichen „Refugios” sind geöffnet. Auslastung: Seit Anfang Oktober 100 Prozent.
Bordelle
Ende August des vergangenen Jahres mussten sämtliche Bordelle schließen.
Kinos, Theater und Konzertsäle
Es dürfen zwei Drittel der üblichen Besucher hereingelassen werden, allerdings höchstens 500 Personen.
Konzerte
Unter freiem Himmel maximal 1000 stehende Besucher. Essen und trinken verboten. Insgesamt 2500 Personen können kommen, wenn 1500 unter Einhaltung der Abstandsregelungen sitzen.
Hochzeiten, Beerdigungen, Taufen
Keine Restriktionen mehr.
Öffentlicher Nahverkehr
100 Prozent Auslastung.
Spielplätze
Die Spielplätze sind von 0 bis 6 Uhr geschlossen.
Ländliche Grill- und Waldspielplätze
Sämtliche 47 Anlagen der balearischen Naturschutzbehörde Ibanat sind zugänglich.
Dorf-Fiestas
Die „Verbenas”, wo es zu großen Menschenansammlungen kommt, sind verboten. Das bedeutet aber nicht, dass sämtliche Festivitäten oder „Firas” untersagt sind.