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So sehen die Einreisebestimmungen bei Flugreisen zwischen Mallorca und den "DACH"-Staaten derzeit aus

Anfliegender Jet über Mallorca. | Ultima Hora

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Für Reisende zwischen den Staaten Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Mallorca gelten zurzeit unterschiedliche Bestimmungen. Hier eine Aufschlüsselung der Regeln:

Vollständig geimpfte Personen, die von Mallorca aus nach Deutschland fliegen, benötigen derzeit nur das EU-Zertifikat mit dem QR-Code. Eine Online-Anmeldung ist nicht erforderlich, da Spanien für die Bundesrepublik derzeit nicht als Hochrisikogebiet gilt. Der Impfstatus soll nach Plänen der Ampelparteien SPD, Grüne und FDP künftig nur noch sechs Monate dauern.

Auch ein Genesenennachweis reicht für die Einreise nach Deutschland. Ungeimpfte müssen ein negatives Testergebnis vorzeigen. Ein Antigentest darf höchstens 48 Stunden alt sein, ein PCR-Test maximal 72 Stunden.

Bei Österreich liegen die Dinge derzeit anders: Weil es dort bis mindestens zum 12. Dezember einen Lockdown auch für Geimpfte gibt, sind Einreisen zu touristischen Zwecken nicht erlaubt. Hotels sind bis auf Weiteres geschlossen. Dennoch wurde der Flugverkehr nicht eingestellt. Wer dort eine Übernachtungsmöglichkeit hat, darf im Grundsatz einreisen – entweder mit einem EU-Impfzertifikat (Höchstalter seit 6. Dezember 270 Tage) oder mit einem negativen PCR- beziehungsweise Antigentest. Eine Online-Anmeldung ist aus Richtung Spanien nicht nötig.

Wer von Mallorca aus in die Schweiz fliegen will, muss grundsätzlich ein Einreiseformular ausfüllen und einen QR-Code abrufen, und zwar unter https://swissplf.admin.ch/formular. Das Dokument darf höchstens 48 Stunden alt sein. Geimpfte können ein EU-Zertifikat vorzeigen, der Status gilt ein Jahr. Wer nicht geimpft ist, muss ein Antigentestergebnis vorzeigen, das nicht älter als 48 Stunden ist. Bei PCR-Tests gilt die Frist von 72 Stunden. Vier bis sieben Tage nach der Ankunft ist in dem Alpenstaat ein erneuter PCR-Test Pflicht.

Wer von Deutschland, Österreich und der Schweiz nach Mallorca fliegt, muss als Geimpfter zusätzlich unter https://www.spth.gob.es/ einen QR-Code abrufen, der bei der Ankunft vorgezeigt werden muss. Das Formular darf höchstens 48 Stunden alt sein. Wer ungeimpft ist, muss ein negatives Testergebnis vorzeigen (PCR 72 Stunden, Antigen 48 Stunden).

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