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Von März an Cafés auf dem Borne

Rathaus will bis dahin neue Gastronomie-Verordnung verabschieden

Der Borne galt einst als "Palmas Wohnzimmer". Nun soll die Flaniermeile im Frühling auch Straßencafés Platz bieten. | Foto: J. Morey

Ein Café con leche unter den Bäumen mitten auf dem Borne genießen – von März an soll das auf Palmas zentraler Platanenallee möglich sein. Die konservative Riege im Rathaus hat eine neue Gastronomie-Verordnung erarbeitet, die in den kommenden Wochen verabschiedet und von März an gelten soll.

Danach wird es möglich sein, dass Bars und Lokale auf der historischen Flaniermeile Tische und Stühle aufstellen und Gäste bewirten. Den Wirten werden allerdings detaillierte Auflagen gemacht.

So muss zwischen den einzelnen Café-Bereichen genügend Platz frei bleiben für Passanten. Trennwände von bis zu 170 Zentimeter Höhe sind möglich. Sie dürfen jedoch nur aus Glas, also transparent sein. Stoffvorhänge sind nicht erlaubt.

Ein besonderes Augenmerk legen die Stadtväter auf das Mobiliar der Cafés. Es müsse von hoher Qualität und neutraler Farbe sein. Sessel, die auffällige Markenlogos etwa von Soft-Getränken tragen, sind nicht zulässig.

Die Wirte können in ihrem Bereich über die Anzahl und Verteilung der Tische frei entscheiden, so dass nicht in allen Cafés die selbe Tischanordnung vorzufinden sein wird.    

Für die kalte Jahreszeit soll auch der Gebrauch von Heizkörpern im Freien geregelt werden. Den Restaurants soll eine Frist von einem Jahr eingeräumt werden, um bestimmte Wärmespender hinter Glasbehältern zu erwerben.

Der Bewirtungsbetrieb kann bis Mitternacht gehen. An Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen dürfen die Straßencafés bis 00.30 Uhr geöffnet haben.

Das Bild des Borne dürfte sich mit der neuen Verordnung deutlich beleben. Bislang können Fußgänger lediglich über die inselartige Zentralfläche wandeln oder sich auf die Steinbänke am Rand setzen.

Allerdings hat der Borne bereits an Attraktivität gewonnen, weil dort seit ein paar Jahren Autos nicht mehr auf der östlichen Durchfahrt verkehren dürfen. Bei Verstößen gegen die Verordnung drohen den Wirten Geldstrafen von bis zu 3000 Euro. Über die Mietpreise für die Terrassen ist bisher nichts bekannt geworden.

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