Das EU-Amt für geistiges Eigentum hat hat däs Markenrecht für den Begriff "Malle" für null und nichtig erklärt und löschen lassen. Das meldete der Internet-Auftritt "Reisetiger" am Mittwoch. Ein Musikproduzent aus Hilden hatte sich EU-weit die umgangssprachliche Bezeichnung für die Insel bereits vor 18 Jahren schützen lassen und zahlreiche einstweilige Verfügungen gegen Verwender des Begriffs erwirkt.
Davon hatten schon im September der Berliner Rechtsanwalt Michael Plüschke und der Reiseblog-Betreiber Holger Seyfried berichtet. Anwalt Plüschke kritisiert dies: „Ortsbezeichnungen sind nicht schutzfähig, die Marke hätte nie eingetragen werden dürfen."
Ein angemahnter Gastronom aus Aschaffenburg hatte vor Monaten erklärt, "Malle" sei ein geografischer Begriff, der nicht als Marke geschützt werden könne, und weigerte sich zu zahlen. Er hatte Partys unter dem Motto "Malle für alle" veranstaltet.