Im Streit mit seiner ehemaligen Bekannten Corinna zu Sayn-Wittgenstein hat der mit Mallorca eng verbundene spanische Altkönig Juan Carlos sich vor einem britischen Zivilgericht auf seine angebliche Immunität berufen. Wie ein Anwalt des derzeit in Abu Dhabi wohnhaften Bourbonen am Montag erklärte, berief sich der 83-Jährige auf ein Gesetz, wonach jegliche Anschuldigungen gegen ihn vor den obersten Gerichtshof Spaniens gebracht werden müssten.
Sayn-Wittgenstein hatte den Ex-Monarchen in London auf Schadenersatz wegen angeblicher Körperverletzung verklagt. Laut seinem Anwalt weist Juan Carlos, der von 1975 bis zu seiner Abdankung im Jahr 2014 Staatsoberhaupt Spaniens war, die Anschuldigungen "auf das Schärfste" zurück.
In den Gerichtsdokumenten wird behauptet, dass er und Sayn-Wittgenstein, die früher mit Nachnamen Larsen hieß, zwischen 2004 und 2009 eine "intime Liebesbeziehung" gehabt hätten und dass der König sie mit Geschenken überhäuft habe, selbst nachdem sie sich getrennt hätten. Als Sayn-Wittgenstein sich weigerte, die Beziehung wieder aufleben zu lassen, habe Juan Carlos ein "Verhaltensmuster" an den Tag gelegt, das "Belästigung gleichkam".
Die 57-jährige Klägerin schilderte, sie sei bedroht worden, in ihre Immobilien sei eingebrochen worden, und Juan Carlos habe "die Rückgabe von Geschenken verlangt". Weitere "verdeckte und offene Überwachungsmaßnahmen" sowie "Hausfriedensbruch und kriminelle Beschädigung" ihres Anwesens in England hätten sie in "Angst und Schrecken" versetzt.
Die Anwälte des spanischen Ex-Staatsoberhaupts, dass das englische Gericht gar nicht für den Fall zuständig sei. Die Anwälte von Sayn-Wittgenstein erklärten hingegen, dass Juan Carlos seinen Status als Staatsoberhaupt aufgegeben habe, als er abdankte, und als solcher keinen Anspruch auf Immunität habe.
Juan Carlos hatte Mallorca während seiner Amtszeit regelmäßig mit seiner Familie in den Sommerferien besucht.