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Rückzahlungen für Immobilienverkäufer

Rund die Hälfte der betroffenen Immobilienverkäufe betrifft Palma. | T. AYUGA

| Palma |

Die Gemeindesteuer "plusvalía", die beim Immobilienverkäufer im Falle einer Wertsteigerung seines Objektes fällig wird, ist laut spanischem Verfassunsgericht von den Gemeinden auf den Balearen zwischen 2007 und 2015 zu Unrecht kassiert worden. Das berichtete die spanische MM-Schwesterzeitung Ultima Hora. Laut Gericht können Verkäufer, deren Transaktion nicht länger als vier Jahre zurückliegt, diese Steuer wieder zurückverlangen. Frühere Ansprüche sind laut spanischen Steuerrecht verjährt.

Der Grund für die Erstattungsansprüche ist die Tatsache, dass es in dem gennnaten Zeitraum keine Wertsteigerungen bei Immobilien auf den Balearen gegeben hatte. Der Wert der Häuser und Wohnungen sei zwischen 2007 bis 2015 sogar kontinuierlich gefallen, insgesamt um rund 20 Prozent. Trotzdem hätten die Gemeinden weiter die "plusvalía" kassiert.

Rund 18.000 Haus- und Wohnungsverkäufer - etwa die Hälte davon aus Palma - können nach Schätzung des größten spanischen Sachverständigen-Unternehmens Tinsa insgesamt 79 Millionen Euro von den Gemeinden zurückfordern - das sind im Schnitt 4.500 Euro pro Verkäufer.

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