Nachdem in der zurückliegenden Woche auf Mallorca ein Inserat auf einer bekannten Immobilienplattform für einen Geräteschuppen als Wohnung für Diskussionen gesorgt hatte, hat die Guardia Civil das Objekt überprüft und angezeigt. Gegen den 42-jährigen Eigentümer aus Maria de la Salut wurden drei Verfahren eröffnet, wegen denen er sich nun verantworten muss. Das zehn Quadratmeter große Häuschen wurde für 695 Euro Miete pro Monat angeboten.
Die Beamten der Naturschutzbehörde (UPRONA) entdeckten die Anzeige, nachdem die MM-Schwesterzeitung Ultima Hora darüber berichtet hatte. In der Anzeige wurde eine Wohnung mit einer Fläche von zunächst 25 Quadratmetern angeboten, die sich auf einem ländlichen Grundstück in Maria de la Salut befand. Die Ermittler stellten fest, dass der Preis für die angebotene Fläche überhöht war; übertrieben war auch die Ausstattung und der Zustand der angebotenen Räumlichkeiten.
Noch am Tag der Veröffentlichung, dem 10. März, begaben sich Beamte der Guardia Civil zu einer Besichtigung des Grundstücks, auf dem sich das Gebäude befand, um mögliche Verstöße festzustellen. Dort fanden sie den Geräteschuppen neben einem asphaltierten Weg vor, der deutliche Anzeichen dafür aufwies, dass Umbauarbeiten vorgenommen worden waren, um ihn als Wohnraum herzurichten. Der Eigentümer hatte zudem Strom- und Fernsehanschlüsse installiert.
Solarstrom und Silo
Außerdem stellten sie im Außenbereich Sonnenkollektoren und Wassertanks fest, was eine klare Absicht erkennen ließ, dass das Haus für Wohnzwecke und nicht für landwirtschaftliche Zwecke bestimmt war. Auch die Abmessungen entsprachen nicht den versprochenen Maßen. Die Gesamtfläche von etwa zehn Quadratmetern ließ nur acht Quadratmeter Wohnfläche übrig.
Aus all diesen Gründen wurde ein Protokoll wegen Verstoßes gegen die Vorschriften für Bewohnbarkeitsbescheinigungen und Wohnraum an das Ministerium für Wohnungswesen, Raumordnung und Mobilität übermittelt, ein Protokoll an die Agentur für Raumordnung auf Mallorca wegen Verstoßes gegen die Bauvorschriften sowie eine Anzeige an die Generaldirektion für Wasserressourcen des Ministeriums für Meeresangelegenheiten und Wasserkreislauf wegen Verstoßes gegen das Wassergesetz durch Wasserentnahme, da ein Brunnen ohne entsprechende Genehmigung vorhanden war.