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Verdreifachte Strafen: Mallorca-Regierung will mit aller Härte gegen Mietwucherer vorgehen

Es geht um gierige Vermieter, die menschenunwürdige Wohnungen und andere Behausungen unter die Leute bringen wollen

Diesen Geräteschuppen wollte ein krimineller Vermieter auf Mallorca jüngst versilbern. | Foto: Ultima Hora

| Mallorca |

In der anhaltenden Wohnungskrise bewegt sich die Regionalregierung von Mallorca und den Nachbarinseln: Vermietern, die Substandardwohnungen zu Wucherpreisen unter die Leute bringen wollen, soll es jetzt an den Kragen gehen. Die konservative Regierungspartei PP brachte eine Reihe von Änderungen am Wohnungsgesetz der vorherigen Regionalregierung ein, darunter ein neues Sanktionssystem, das exemplarische Geldstrafen für Immobilienbetrüger vorsieht.

Dies geschieht durch Änderungsanträge, die nach Informationen der MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora" am Mittwoch im Präsidium des Parlaments wieder aufgegriffen werden. Die PP hat diese Änderungsvorschläge vorgelegt, ohne die Zustimmung der Rechtspopulisten von Vox zu erwarten, ist jedoch zuversichtlich, dass es bei den Verhandlungen keine Probleme bei der Verabschiedung geben wird.

Sehr schwerwiegender statt schwerwiegender Verstoß

Die PP argumentiert, dass die wirtschaftliche Ausbeutung von Räumen, die als überbelegte Wohnungen gelten, künftig als sehr schwerwiegender Verstoß und nicht mehr wie bisher als schwerwiegender Verstoß eingestuft wird, sich also die Strafen verdreifachen. Neu ist nicht die Überbelegung, die bereits im geltenden Gesetz erwähnt wird, sondern dass der Wortlaut ausdrücklich die wirtschaftliche Ausbeutung festlegt, d. h. dass der Zuwiderhandelnde einen wirtschaftlichen Gewinn erzielt.

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die Strafe um den Betrag des erzielten Gewinns erhöht wird, wenn dieser höher ist als die Geldbuße. Auf diese Weise wird das Gesetz gestärkt und präzisiert, da in der derzeit geltenden Fassung des Artikels über sehr schwere Verstöße der Begriff der wirtschaftlichen Ausbeutung nicht enthalten war. Darüber hinaus wird durch die Änderung die Definition von „Substandard-Wohnraum“ verbessert, um jeden Teil einer Struktur oder Anlage, einschließlich abbaubarer, einzubeziehen, der zu Wohnzwecken genutzt wird, ohne die Mindestbedingungen für die Bewohnbarkeit zu erfüllen. Diese Änderung ermöglicht es, mit größerer rechtlicher Klarheit gegen Zustände wie die sogenannten „Pisos Patera“, illegale Unterteilungen oder prekäre Siedlungen vorzugehen. Die Kontroll- und Sanktionsbefugnisse der Verwaltung werden gestärkt.

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