Noch bis zum 26. Oktober – in einigen „ayuntamientos” nur bis zum 24. Oktober – müssen Eigentümer ihre Brunnen, die vor 1986 gebohrt wurden, registrieren lassen. Das sieht der nationale Wasserplan vor, den die spanische Regierung im Juli verabschiedete. Wer die Frist versäumt, muss einen Antrag zur Legalisierung stellen. Die Kosten betragen bis zu 300.000 Pesetas (rund 3500 Mark).
Schwierig wird es, wenn der Brunnen vor 1968 in Betrieb genommen wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt waren Genehmigungen zur Nutzung nicht notwendig. Das balearische Umweltministerium empfiehlt, als Beweis zur Brunnennutzung alte Quittungen von Rechnungen für Strom oder Dieselöl, die den Betrieb der Brunnenpumpe belegen, einzureichen.
Die Fristvorgabe der Regierung hat auf der Insel für Empörung gesorgt. Einzelne Gemeinden stöhnen unter der Last der eingereichten Anträge. Zu kurzfristig sei die Anweisung an die Rathäuser ergangen. Der Balearische Naturschutzbund (GOB) will das balearische Umweltministerium zur Fristverlängerung bewegen. Die Bürger seien weder fundiert informiert worden, noch reiche der Zeitraum zur Einschreibung aus.
Carmen Edas, Mitarbeiterin der Pressestelle des spanischen Umweltministeriums, weist die Vorwürfe zurück: „Ab dem 6. Juli sind alle Gemeinden aufgefordert worden, die Bürger von der Einschreibung zu unterrichten. Das war Zeit genug.” Dennoch fühlten sich vor allem deutsche Brunnenbesitzer reichlich ratlos.
An Unterlagen sind notwendig: eine Fotokopie des Personalausweises und Dokumente, die den Antragsteller als Besitzer des Grundstücks identifizieren. Auch eine Beschreibung der Brunnenlage (Maßstab: 1: 500.000) ist einzureichen. Darüber hinaus muss der Grundstückseigentümer ein Nutzungsrecht nachweisen. Die Anträge können bei den Postämtern, den Rathäusern, der Vertretung der spanischen Zentralregierung auf den Balearen oder einem der Ministerien der Balearenregierung abgegeben werden. (sl)