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ALTER

Über 200 Empfänger von Pflegegeld auf Mallorca

„Leute erdulden und improvisieren”

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Man stelle sich vor, man ist krank und keiner schert sich drum. Eine grauenhafte, aber durchaus realistische Vorstellung, vor allem, wenn man ans Alter denkt. Wer nicht rechtzeitig vorsorgt, hat später das Nachsehen. Das gilt wohl besonders für Menschen, die im Ausland leben und weder in dem einen noch in dem anderen Land so richtig integriert sind. Mallorca ist bekanntlich beliebter Alterssitz für Menschen aus Deutschland (und anderen Ländern). Sie genießen das Privileg des „sonnigen Herbstes”, das allerdings mit zunehmenden gesundheitlichen Problemen Schattenseiten entwickelt.

Senioren auf Mallorca, die in Deutschland Rente beziehen, sind im Vergleich zu Rentnern in Deutschland schlechter dran: Sie haben seit Ende 1998 zwar das Recht, Pflegegeld zu beantragen. Sie haben aber nach wie vor nicht die Möglichkeit, so genannte Pflegesachleistungen abzurechnen. Für diese Alternative liegen die Sätze in Deutschland wesentlich höher. Im Gegensatz zum Pflegegeld wird es nicht an den Pflegebedürftigen oder seine Angehörigen ausbezahlt, sondern er kann damit die Dienste von professionellen Pflegern abrechnen.

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, Pflegegeldleistungen auch in den EU-Wirtschaftsraum zu exportieren, schossen die professionellen ambulanten Pflegedienste auf Mallorca eine Zeitlang fast wie Pilze aus dem Boden. Mancher erwartete, dass nun auch die Zahlung von Pflegesachleistungen nur noch eine Frage der Zeit sein würde. Bislang ist das nicht eingetreten. Und viele der Helfer sind so schnell verschwunden wie sie aufgetaucht sind.

Auch der große Run der deutschen Rentner auf das Pflegegeld ist ausgeblieben: Im Verhältnis zum Anteil der älteren Menschen auf Mallorca liegt die Zahl der Anträge immer noch unter Durchschnitt. Ulrich Rosen, Arzt im Ärztehaus Palma und einer von drei Gutachtern für die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit auf Mallorca, hat die Entwicklung von der ersten Stunde an mitverfolgt. Er notierte 350 Anträge in ganz Spanien und Portugal in den ersten vier Monaten nach Gesetzesänderung und danach jedes Jahr etwa 570 Anträge. Auf Mallorca seien es etwa 50 bis 70 Anträge jährlich. Er gehe davon aus, dass derzeit etwa 220 bis 230 Menschen auf Mallorca Geld aus der deutschen Pflegeversicherung beziehen.

Über die Gründe für die Zurückhaltung der Deutschen auf Mallorca, Geld aus der Pflegeversicherung zu beantragen, kann nur spekuliert werden. „Vieleicht wissen diejenigen, die schon lange hier leben, nicht genug darüber”, meint Rosen. Auch im Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) in Hessen, der die Gutachten für Spanien und Portugal im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen koordiniert, ist dieses Phänomen bekannt: Vielleicht seien diejenigen, die im Alter nach Mallorca umsiedeln, vergleichsweise rüstig. Oder sie kehren in die Heimat zurück, wenn sie merken, dass sie alleine nicht mehr klar kommen.

Die Verteilung der bewilligten Pflegestufen sei ähnlich wie in Deutschland, sagt Ulrich Rosen. Je etwa ein Drittel der Antragsteller kommen in die Pflegestufe I und II, rund ein Zehntel in die Pflegestufe III. Ein Viertel wird abgelehnt. Die Sätze liegen bei 205, 410 und 665 Euro.

Offenbar geben die wenigsten der Pflegefälle das Geld für professionelle Dienste aus: Bärbel Busch, die mit ihrem Pflegedienst bereits seit sieben Jahren auf der Insel ist, hat keine verstärkte Nachfrage registriert, seitdem Pflegegeld auch auf Mallorca gezahlt wird. „Viele Menschen glauben, dass Krankenpflege ein Akt der Nächstenliebe ist, die nichts kosten darf. Da setzt sich der Gedanke der Dienstleistung erst allmählich durch.”

Ihr Kollege Adolf Fuchs, der bislang vor allem pflegebedürftige Urlauber betreut, vermutet, dass hierzulande viel im Rahmen der Nachbarschaftshilfe läuft. Auch schwarz arbeitende Kollegen und ungelernte Kräfte, die sich billiger als diplomierte Krankenpfleger anbieten können, graben den Profis mitunter das Wasser ab, die ihre Sätze teilweise an deutsche Richtlinien anpassen. (Ein Preisvergleich kann sich lohnen.)

Die Pflegeversicherung sei noch längst keine Garantie für eine Rundumversorgung im Alter, sagt Gutachter Hans-Günter Rehmann. Auch auf Mallorca sehe er durchaus Bedarf an Pflegediensten und teilweise sogar eine Unterversorgung, aber die meisten könnten sich Profis einfach nicht leisten. „Die Menschen auf Mallorca sind bereit, mehr zu erdulden”, hat Ulrich Rosen beobachtet. Wer hier lebt, sei eher bereit zu improvisieren und mit einfachsten Hilfsmitteln auszukommen. Häufig seien die Patienten auch nicht ausreichend über die Möglichkeiten der Pflege und Mitteln informiert.

In Deutschland ist die Beratung und die Überprüfung der Versorgung der Pflegefälle ganz klar geregelt, sagt Nikola Schrader vom MDK Hessen. Für Spanien sieht sie Lücken, was die von den Kassen vorgeschriebenen Beratungsgespräche anbelangt. „Die Leute sind mitunter hilflos und wissen nicht, wohin sie sie sich wenden können.” Selbst die Krankenkassen hätten oft nicht den Überblick, wer diese Beratungen in irgendeinem entlegenen Winkel Spaniens durchführe.

Eingespielt hat sich mittlerweile offenbar das Procedere von der Antragstellung bis zur Überweisung des ersten Geldes. Ein formloses Schreiben oder ein Anruf bei der Krankenkasse sollte genügen, um das Verfahren in Gang zu setzen. Die Krankenkasse wendet sich an den Medizinischen Dienst, der wiederum die Gutachter vor Ort beauftragt. Die geben anhand von einheitlichen Richtlinien Empfehlungen zur Einstufung des Pflegefalls. Die letzte Entscheidung liegt dann bei der Krankenkasse.

Was die Zahlungsmoral der Krankenkassen anbelangt, so gebe es von Kasse zu Kasse Unterschiede, so Ulrich Rosen. Die wenigsten Probleme gebe es bei den großen gesetzlichen Krankenkassen. „Bei der AOK läuft das recht unkompliziert”, pflichtet ihm Hans-Günter Rehmann bei. Einige andere Kassen erschweren die Antragstellung seiner Erfahrung nach, indem sie dem Patienten „achtseitige Formulare mit 100.000 Fragen zur Beantwortung zuschicken. Das ist ein Unding. Wahrscheinlich scheitern viele schon daran.”

Nikola Schrader weist darauf hin, dass die Krankenkassen verpflichtet sind, bei der Antragstellung behilflich zu sein. Und dass das Geld rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gezahlt wird.

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