Mallorcas Mietwagen-König Hasso Schützendorf hat wahr gemacht, was er in den letzten Jahrzehnten seines Lebens wiederholt angekündigt hatte: Seine drei Söhne erhalten von dem väterlichen Erbe nichts. Schützendorfs Witwe, die Kolumbianerin Astrid García Prieto, wurde von dem Anfang Februar gestorbenen Unternehmer als Universalerbin eingesetzt. Das ergab das Testament Schützendorfs, dessen Inhalt am späten Mittwochabend bekannt wurde.
Die enterbten Familienangehörigen wollen unterdessen das Vermächtnis des Toten über Anwälte auf die gesetzliche Rechtmäßigkeit hin überprüfen lassen. Ihr Ziel ist es, zumindest den ihnen vom Gesetz her zustehenden Pflichtanteil zu erhalten. Damit dürften Rechtsstreitigkeiten zwischen der Witwe und den Söhnen Schützendorfs vorprogrammiert sein. Da Schützendorf deutscher Staatsangehöriger war, gilt juristisch deutsches Erbrecht.
In dem acht Punkte umfassenden Vermächtnis erklärt Schützendorf alle früheren Testamente für ungültig. Für seine beiden leiblichen Söhne Leo (44) und Wilko (29) sowie für den adoptierten Alberto (19) hatte der Vater in dem Schreiben kein gutes Wort übrig. Von den Junioren habe sich keiner um ihn gekümmert, auch nicht als er krank daniedergelegen habe. Die Angehörigen haben sich dem Papier zufolge alle als undankbar erwiesen. Nicht einmal Weihnachtsgrüße habe er von ihnen erhalten.
Mehr noch: Schützendorf hält Leo vor, ihn tätlich angegriffen zu haben. Dabei seien dem Vater drei Rippen gebrochen worden. Auch habe Leo versucht, den Vater mit einem Wagen zu überrollen. „Das ist alles nicht wahr”, sagt Leo Schützendorf auf MM-Anfrage. Und wenn dem so gewesen wäre, hätte sein Vater nicht gezögert, ihn bei der Polizei anzuzeigen.
Was Leo Schützendorf besonders verwundert, ist, dass eine von Hassos Ehefrauen in dem notariell beglaubigten Schriftstück als Gattin Nummer zwei aufgeführt wird. „Sie war aber seine dritte Frau!” Offenbar, so Leo, habe sein Vater zum Zeitpunkt der Niederschrift unter Gedächtnislücken gelitten.
Auch der jüngste Sohn bezeichnete die gegen ihn erhobenen Vorwürfe als „kompletten Humbug”. Für ihn drückt das Testament nicht den tatsächlichen Willen des Vaters aus. Das Schriftstück vom 9. April 2002, zehn Monate vor Schützendorfs Tod, sei verfasst worden, als dieser bereits schwer krank war.
Auffällig ist, wie häufig Schützendorf seinen letzen Willen notariell revidierte. Die vorletzte Änderung erfolgte im Februar 2002. Nach dem Auszug aus dem Madrider Zentralregister (Ultimas Voluntades) hatte der im Alter von 78 Jahren gestorbene Schützendorf sein Testament zuvor in den Jahren 1976, 1990, 1991, 1992, 1996, 1997, 1998, 2001 abgeändert. Im Jahre 2002 modifizierte er das Papier gleich zweimal.