Nicht nur in Deutschland sorgt das Rauchverbot in Bars und Kneipen für Verwirrung. Auch auf Mallorca gestaltet sich die Durchsetzung schwierig. Während an spanischen Arbeitsplätzen und in öffentlichen Gebäuden Rauchverbot gilt, wird in vielen - wenn nicht sogar in den allermeisten - Bars, Kneipen und Restaurants munter weitergequalmt. Die EU kritisiert Spanien gar als eines der Länder, die am meisten Nachholbedarf in Sachen Anti-Tabak-Kampf haben.
Hauptproblem auf Mallorca ist, dass es zwei verschiedene Nichtraucher-Gesetze gibt. Die Zentralregierung in Madrid erließ im Dezember 2005 ein Gesetz, demzufolge das Rauchen in Bars, Kneipen und Restaurants mit einer Größe von mehr als 100 Quadratmetern nur dann erlaubt ist, wenn es einen räumlich abgetrennten Raucherbereich gibt. Die meisten Restaurants haben daraufhin meist unter großem Aufwand nachgerüstet. Auch in den meisten Diskotheken wird die Regelung umgesetzt. Die Geldstrafen können Tausende Euro betragen.
Die Besitzer aller kleineren Gastronomie-Betriebe müssen dem landesweit gültigen Gesetz zufolge entscheiden, ob sie in ihrem Lokal das Rauchen erlauben wollen oder nicht - und das auch direkt an der Eingangstür kenntlich machen. Aus diesem Grund sind an den meisten kleinen Bars auf Mallorca Schilder zu sehen, auf den steht: "En este local se permite fumar" (In diesem Lokal ist das Rauchen erlaubt).
Kompliziert macht die Lage auf Mallorca die Tatsache, dass die Balearen-Regierung ein eigenes Anti-Tabak-Gesetz verabschiedet hat, das wenige Monate vor der nationalen Regelung in Kraft trat (damals regierte auf den Balearen noch die konservative Volkspartei, die so der sozialistischen Regierung in Madrid zuvorkam). Das balearische Nichtraucher-Gesetz erlaubt das Rauchen in allen Gastronomie-Betrieben, solange ein Nichtraucherbereich ausgewiesen ist. Diese Regelung führt dazu, dass in vielen Bars kräftig geraucht wird, während in der hintersten Ecke ein Tischchen mit einem Nichtraucherschild steht.
Während der Nichtraucherschutz in Mallorcas Bars und Kneipen also längst nicht wirksam ist, haben die Anti-Tabak-Gesetze zumindest bewirkt, dass Zigaretten nur noch an Automaten in lizensierten Gastronomiebetrieben und in Tabakläden zu kaufen sind. Wer weder das eine noch das andere in der Nähe hat, ist aufgeschmissen.
In Deutschland hatte in der vergangenen Woche das Verfassungsgericht entschieden, dass das Verbot, in kleinen Kneipen zu Rauchen, gegen das Grundgesetz verstoße. Im Gegensatz zu größeren Lokalen, die über mehrere Räume verfügen, sei es diesen sogenannten Einraumkneipen nämlich nicht möglich, einen Raucherbereich abzutrennen - genau diese Möglichkeit aber sehen die meisten Anti-Rauchergesetze der Bundesländer als Ausnahmeregelung vor.