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Urdangarin kommt zu Fuß

Richter lehnt Sonderbehandlung für den Schwiegersohn des Königs ab.

Iñaki Urdangarin (Archivfoto). | Foto: Ultima Hora

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Es geht nur um 50 Meter und doch ist diese geringe Distanz seit Tagen Gegenstand leidenschaftlicher Diskussionen. Es geht um die Frage, ob Iñaki Urdangarin, der Schwiegersohn des Königs, am 25. Februar vor seiner Aussage als Beschuldigter in einem Korruptionsskandal vor dem Ermittlungsrichter in Palma eine Sonderbehandlung erfahren wird und direkt vor das Gerichtsgebäude fahren darf, oder ob er wie alle anderen auch die letzten Meter wird zu Fuß zurücklegen müssen. Angesichts des großen Medieninteresses und der zu erwartenden Massen von Schaulustigen dürfte dieser Gang für den Ehemann von Königstochter Cristina zum Spießrutenlauf werden.

Der Sicherheitsbeauftragte des Königshauses sowie die Polizei haben bereits Bedenken angemeldet und fordern für Urdangarin eine „VIP-Behandlung", wie eine mallorquinische Zeitung titelte. Der zuständige Richter sowie die Justizverwaltung in Palma dagegen sprechen sich für den obligatorischen Fußmarsch aus.

Den haben die ersten Mitbeschuldigten Urdangarins bereits hinter sich. Laut Medienberichten belasteten einige von ihnen bei ihren Aussagen in den vergangenen Tagen den ehemaligen Handballstar schwer. Urdangarin soll über ein Firmengeflecht Subventionszahlungen von der Balearen-Regierung kassiert und sich auf Kosten des Steuerzahlers bereichert haben. Eine Vorladung von Königstochter Cristina ist bislang nicht vorgesehen. Ermittlungsrichter José Castro beteuert jedoch laut Medienberichten, er werde auch vor diesem Schritt nicht zurückschrecken, sollte er sich als notwendig erweisen.

Eine Sprecherin der spanischen Justizverwaltung erntete derweil scharfe Kritik für die Aussage, nicht alle Beschuldigten seien gleich. Mit diesem Argument hatte sie eine mögliche Sonderbehandlung Urdangarins gerechtfertigt. Die spanische Richtervereinigung „Jueces por la Democracia" (Richter für die Demokratie) sah sich bemüßigt klarzustellen: „Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich."

Das Medieninteresse am 25. Februar dürfte allerdings ziemlich einzigartig werden. Anwohner des Gerichtsgebäudes haben bereits ihre Balkons an Fernsehteams vermietet. Angeblich für nicht weniger als 1000 Euro.

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