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Zweifel an der Vorladung der Prinzessin

Staatsanwaltschaft sieht keine ausreichenden Beweise

Staatsanwalt Pedro Horrach (l.) und Ermittlungsrichter José Castro.

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Die Vorladung von Prinzessin Cristina als Beschuldigte im Korruptionsskandal Nóos ist weiterhin das beherrschende Thema in den spanischen Medien. Mittlerweile wachsen die Zweifel daran, ob der für den 27. April geplante Gerichtstermin in Palma tatsächlich stattfinden wird.

Medienberichten zufolge will Staatsanwalt Pedro Horrach die Vorladung durch den Ermittlungsrichter José Castro anfechten, da es kein ausreichendes belastendes Material gegen die Tochter von König Juan Carlos gebe.

Derweil wurde am Freitag bekannt, dass sich die Infantin von Rechtsanwalt Miquel Roca verteidigen lassen würde, sollte sie tatsächlich aussagen müssen. Der Katalane ist einer der Juristen, die an der Ausarbeitung der bis heute gültigen spanischen Verfassung von 1978 mitwirkten.

Spanische Zeitungen berichteten auch am Freitag ausführlich über die Vorladung der Prinzessin, die am Mittwoch bekannt geworden war. Vertreter der Zentralregierung bezeichneten den Vorgang als "schädlich für die ,Marke Spanien'". Thronfolger Felipe (Cristinas Bruder) sagte, die Richter sollten ihre Arbeit "mit Umsicht und Stärke" erledigen.  

Sollte die Prinzessin am Samstag, 27. April, um 10 Uhr tatsächlich vor dem Richter in Palma erscheinen müssen, ist ein Medienrummel zu erwarten, wie ihn die Insel wohl selten zuvor erlebt hat. Schon die Aussage ihres Mannes Iñaki Urdangarin, ebenfalls als Beschuldigter im selben Fall, geriet zum Spießrutenlauf.

Es wäre das erste Mal, dass ein nicht angeheirateter Angehöriger der spanischen Königsfamilie als Beschuldigter vor Gericht erscheinen muss. 

In dem Korruptionsskandal geht es um den Vorwurf, Urdangarin, dessen ehemaliger Kompagnon Diego Torres sowie die Infantin seien über die angeblich gemeinnützige Stiftung Nóos an öffentliche Aufträge gelangt und hätten sich so illegalerweise auf Kosten der Steuerzahler bereichert. 

  

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