Folgen Sie uns F Y T I R
Branded Content

Was tun nach einem Einbruch?

Nach einem Einbruch setzt der Schrecken tief. | Antonioguillem - Fotolia.com

|

Wen man einen Einbruch entdeckt, ist der Schreck erst einmal groß. Doch wie verhält man sich in dieser Situation am besten?

Ralf Becker von Scharpf Sicherheitstechnik hat oft mit Einbruchsopfern auf Mallorca zu tun, die nach der Tat auf der Suche nach Alarmsystemen zu ihm kommen. Er rät dazu, möglichst außerhalb des Hauses zu bleiben und wenn möglich über Handy die Polizei zu informieren. „Es besteht immer die Gefahr, dass sich die Täter noch im Haus befinden und es eventuell zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung kommt, sollten sie mit den Bewohnern konfrontiert werden“, so Becker.

Wartet man doch im Hausinneren auf die Polizei, sollte man nichts verändern, kann aber Fotos machen um die Schäden zu dokumentieren.

Mit einer bei der Polizei gestellten Strafanzeige wird aus einem Einbruch ein Fall für die Versicherung, genauer die Hausratversicherung. Diese sollte auch so schnell wie möglich über den Einbruch informiert werden – am besten noch am Tag der Entdeckung der Tat.

Wurde in eine Ferienimmobilie eingebrochen, sollte auch der Versicherer am Hauptwohnsitz benachrichtigt werden. Denn zumeist sind in der Ferienimmobilie nur Gegenstände versichert, die dort dauerhaft verbleiben. Schmuck und ähnliche Wertgegenstände werden daher eher dem Hausrat des Hauptwohnsitzes zugerechnet und sind über die diesem zugeordnete Hausratversicherung versichert.

Wurden EC- und Kreditkarten gestohlen, müssen diese unverzüglich unter dem deutschen zentralen Sperr-Notruf 116 116 für Kredit- und EC-Karten gesperrt werden. Gleiches gilt für gestohlene Sparbücher, diese müssen allerdings bei dem ausstellenden Kreditinstitut gesperrt werden.

Auch gestohlene Smartphones sollten schnellstmöglich beim Anbieter gesperrt werden. Damit die Polizei einem Handy fahnden kann, benötigt sie die 15-stellige „IMEI-Nummer“ des Geräts.

Wurden Personalausweise oder Reisepässe gestohlen, muss dies unverzüglich einer Personalausweisbehörde, wie etwa dem zuständigen Bürgerbüro in Deutschland, gemeldet werden.

Unmittelbar nach einem Einbruch sollte man sich einen Überblick darüber verschaffen, was gestohlen wurde und eine sogenannte Stehlgutliste erstellen. Diese muss auch der Polizei vorgelegt werden und zusammen mit dem von der Polizei vergebenen Aktenzeichen als Nachweis dafür, dass Strafanzeige gestellt wurde, an die Versicherung geschickt werden. Wird im Nachgang festgestellt, dass doch mehr gestohlen wurde, als bei der ersten Aufnahme festgestellt, muss die Stehlgutliste bei der Polizei und dem Versicherungsunternehmen angepasst werden.

Die Versicherung schickt in der Regel einen Schadensgutachter vorbei, bis dieser kommt können aber ein paar Tage vergehen.

Mit einer aufgebrochenen Haustür muss in der Zwischenzeit aber niemand leben. „Nötige Reparaturen wie den Einbau eins neuen Schlosses oder neuer Fensterscheiben kann man auch schon vor dem Termin mit dem Gutachter vornehmen lassen. Einige spanische Versicherer bieten hier einen Reparaturservice als Teil des Versicherungsschutzes an. Ob dies zutrifft, kann in der Versicherungspolice nachgesehen oder beim Versicherungsagenten erfragt werden", rät Ralf Becker.

Spanischen Versicherungen verlangen einen Nachweis darüber, dass die als gestohlen gemeldeten Gegenstände tatsächlich vorhanden waren. Dieser sollte in Form von Kaufbelegen und Fotos beigebracht werden. Es ist ratsam, einen Ordner mit Kaufbelegen anzulegen, bei sehr hochwertigen Stücken zusammen mit Fotos der Gegenstände.

Sollten diese Nachweise nicht vorhanden sein, können auch Bilder der Inneneinrichtung vor der Tat als Beweis eingesetzt werden – beispielsweise Schnappschüsse vom Wohnzimmer. Sind auch diese nicht vorhanden, muss man auf eidesstattliche Versicherungen von Besuchern, die schon einmal im Haus waren, zurückgreifen.

Hat man eine Hausratversicherung abgeschlossen, ersetzt diese im Idealfall alle entstandenen Schäden. Darunter fallen gestohlene Gegenstände und reparable Schäden, wenn Vandalismus im Versicherungsschutz eingeschlossen ist. Dies ist noch immer nicht bei allen Versicherungen der Fall.

Der Leistungsumfang der spanischen Versicherung unterscheidet sich deutlich von dem deutscher Versicherer. So leisten spanische Versicherer bei Gebrauchsgegenständen in der Regel nur den Zeitwert, deutsche Hausratversicherer leisten eine Neuwertentschädigung.

Bei der spanischen Hausratversicherung, die meist in der Kombination aus Hausrat- und Gebäudeversicherung angeboten wird gilt, dass alle Wertsachen vor Vertragsschluss angegeben werden sollten. Im Einbruchsfall achten die Versicherungsgesellschaften zumeist penibel auf diese im Vorfeld gemachten Angaben. Man erspart sich eine Menge Ärger, wenn so vor dem Schadensfall eine gewisse Transparenz geschaffen wurde. Als Wertgegenstände gelten hier Schmuck, Kunst und teilweise auch andere Gegenstände, die eine bestimmte Wertgrenze übersteigen.

Schwierig wird es, wenn keine Einbruchspuren zu finden sind. Ist der Einbrecher also mit einem Schlüssel in die Wohnung gekommen oder hat sich anderweitig Zutritt verschafft ohne Spuren zu hinterlassen, wird es schwer, einen Einbruch zu beweisen. Daher sollte man beispielsweise einen Schlüsseldiebstahl oder -verlust immer sofort bei der Polizei melden.

Müssen nach dem Einbruch beschädigte Fenster oder Türen ersetzt werden, ist es ratsam einen Spezialisten für Sicherheitstechnik hinzuziehen. Dazu Fachmann Ralf Becker: „Im Rahmen eines Vor-Ort Termins sollten die Schwachstellen in der Sicherheit des Hauses genau analysiert und Tipps für die optimale Absicherung geben werden. Diese reichen von mechanischen Sicherungen für Türen und Fenster bis hin zur Alarmanlage“.

Meistgelesen