Ab diesem Wochenende gilt auf Mallorca und den Nachbarinseln eine generelle Maskenpflicht. Doch es gibt ein paar wichtige Ausnahmen, die gerade für Urlauber von Interesse sind. Am Strand und am Pool darf auf einen Mund-Nasen-Schutz verzichtet werden.
Wer sich in der Sonne aalen, schwimmen oder Wassersport betreiben will, kann dies also unbeschwert ohne Gesichtsvermummung tun. Bei einem Besuch in einer Strandbar muss dagegen wieder eine Maske aufgesetzt werden, die nur zum Verzehr von Speisen und Getränken abgenommen werden darf.
Keine Maskenpflicht gilt laut einem Beschluss der Balearen-Regierung, der an diesem Wochenende im offiziellen Regierungsbulletin BOIB veröffentlich werden soll, übrigens auch für sportliche Aktivitäten und die Arbeit, abgesehen von Bereichen mit Kunden- beziehungsweise Publikumsverkehr.
Generell ausgenommen von der allgemeinen Maskenpflicht sind Kinder unter sechs Jahren und Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Gesichtsschutz tragen dürfen. Wer gegen die neue Regelung verstößt, muss mit einer Geldbuße von 100 Euro rechnen.