Das lange Brückenwochenende in Spanien bedeutet reichlich Flugbetrieb am Fulghafen von Palma de Mallorca: Seit Freitag sind bis zum Feiertag Mariä Empfängnis am Dienstag, 8. Dezember, allein in Palma 434 Starts und Landungen programmiert. Davon sind 376 Inlandsflüge; 58 entfallen demnach auf Auslandsflüge.
Ebenfalls ein Feiertag ist der spanische Verfassungstag am 6. Dezember. Da er auf einen Sonntag fällt, wird er je nach Region am Montag nachgeholt. Ungeachtet der Corona-Pandemie in Spanien rechnen die Behörden mit Reiseverkehr der Einwohner zum Besuch von Angehörigen und Verwandten, auch wenn die Regierung immer wieder an die Menschen appelliert, die sozialen Kontakte möglichst einzuschränken und zu Hause zu bleiben.
Die Balearen-Regierung hatte bereits im Vorfeld gefordert, dass auch auf bei Inlandsflügen am Abflugsort jeweils ein PCR-Test zu machen ist. Diesem Wunsch ist die spanische Zentralregierung aber bislang nicht nachgekommen.
Die Balearen-Regierung bietet nun ihrerseits Gratis-PCR-Tests an für Balearen-Bürger, die derzeit nicht auf den Inseln leben, also etwa Studierende oder Arbeitnehmer, und die nun die Feiertage für einen Besuch bei ihren Angehörigen auf der Insel nutzen wollen. "Hast Du einen Angehörigen, der über die Brückentage nach Hause kommt?", lässt die Regionalregierung in ganzseitigen Tageszeitungsanzeigen drucken. Diesen Besuchern wird nahegelegt, sich auf der Insel kostenlos testen zu lassen. Mitzubringen seien ein Ausweisdokument und die Bordkarte des Fluges. Der Termin sei zwischen dem 3. und 8. Dezember telefonisch unter 900 100 971 zu vereinbaren.
Wer aus ausländischen Risikogebieten wie etwa Deutschland nach Mallorca fliegt, ist verpflichtet, einen vorab gemachten negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, bei der Ankunft in Palma vorzuzeigen.
Für die anstehenden Weihnachtsfeiertage ist in Spanien eine Verschärfung der Corona-Regeln vom 23. Dezember bis 6. Januar zu beachten. Die Zentralregierung will den innerspanischen Reiseverkehr stark reglementieren. In den meisten Regionen auf dem Festland ist das Überqueren der inländischen Grenzen zwischen den Autonomen Gemeinschaften untersagt. Das gilt vorerst nicht für die Kanaren, Balearen und die Region Extremadura in Südwestspanien.
Lediglich an drei der fünf spanischen Feiertagen zur Weihnachtszeit gibt es eine gelockerte Regel für Familienzusammenkünfte. Dann dürfen bis zu zehn Angehörige inklusive der Kinder in einem Haushalt zusammenkommen. Das gilt für Heiligabend (24. Dezember), den ersten Weihnachtstag (25. Dezember) und für Silvester (31. Dezember).
An den übrigen Feiertagen – zweiter Weihnachtstag (26. Dezember), Neujahrstag (1. Januar) und am in Spanien besonders wichtigen Dreikönigstag (6. Januar), dürfen lediglich bis zu sechs Personen in einem Haushalt zusammenkommen.