Das österreichische Gesundheitsministerium hat eine angekündigte Registrierungspflicht für Einreisen aus Risikogebieten wie Mallorca am Dienstag verordnet. Ab Freitag wird damit die elektronische Registrierung vor einer Einreise nach Österreich verpflichtend. Anzugeben sind: Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Wohn- oder Aufenthaltsadresse, Datum der Einreise, etwaiges Datum der Ausreise sowie die Länder des Aufenthalts der vergangenen zehn Tage.
Sollte die Adresse der Quarantäne von der normalen Aufenthaltsadresse in Österreich abweichen, ist diese anzuführen. Das entsprechende Online-Formular stehe vermutlich seit Mittwoch zur Verfügung, so eine Sprecherin des Ministeriums. Die Speicherung der Daten erfolge für 28 Tage ab Datum der Einreise. Die Daten würden danach unwiderruflich gelöscht.
Die Registrierungspflicht gilt grundsätzlich für alle Personen, die nach Österreich einreisen. Ausnahmen gibt es etwa für regelmäßige Pendler, für Transitreisende oder für Personen, die aus besonders berücksichtigungswürdigen, unaufschiebbaren Gründen im familiären Kreis einreisen – etwa zu Begräbnissen. Die Daten der Onlineregistrierung werden automatisch an die für den Aufenthaltsort in Österreich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet.